Tach Community,
Person A mietet eine Wohnung von einer Hausverwaltung.
Im Mietvertrag ist eine Einbauküche deklariert, die NICHT
zur Miete gehoert, sich aber in der Wohnung befindet und
genutzt werden soll.
Person A ist aus dem Eigenheim ausgezogen und hat bei
Wohnungsansicht explizit erwähnt, dass er nach Wohnungen
mit vollstaendiger EBK sucht, da er alle Geraete im Haus
zuruecklassen musste.
Erst war der Kühlschrank defekt. Dieser wurde auf Kosten des Mieters
gegen eine Kombination ausgetauscht. Der Einbauschrank für den alten Kühlschrank steht nun im Flur,weil in dem Kellerverschlag kein Platz mehr ist.
Jetzt wurde festgestellt, dass der E-Herd defekt ist und laut Hersteller (Siemens) so alt ist, dass man nicht mal Ersatzteile bekommt, bzw. nicht mehr in deren Listen auftaucht.
Die Verwaltung sagt:
Der Einbauschrank darf nicht entsorgt werden. Nur Wohin damit ?
Kann sich die Verwaltung einfach so aus der Affaere ziehen ?
Zum Herd will die Hausverwaltung einen Hausmeister schicken,
der den Herd reparieren soll. Da es sich hierbei nicht mal gerade um einen Lichtschalter handelt, hat Person A Sorge , dass nach der
„Reparatur“ des Hausmeisters eher die Person A anstelle des Steaks gegrillt wird. Sollte sich herausstellen, dass der Herd defekt ist und nicht mehr zu reparieren ist… Was ist hier zu tun ?
Zwar gehoert die EBK nicht zum Mietobjekt (laut vertrag)…
Jedoch habe ich das Mietobjekt (mit Zeugen) angemietet unter der Veraussetzung einer funktionierenden Kueche.
Angemerkt sei, dass die komplette Kueche in einem Verwahrlosten Zustand ist… und alles andere als „gut“ aussieht. Der lose stehende Einbauschrank ist voellig verdreckt und nicht mehr zu reinigen und haelt nur noch an maroden schraubenloechern zusammen.
Beim Rest der Wohnung hat sich herausgestellt, dass die von der Verwaltung vor Einzug getaetigten Renovierungsarbeiten ziemlich schlampig vorgenommen wurden.
Vielen Dank fuer den Ratschlag.
Grusz
P.Koenig
