Servus,
Wie sind Sie auf den Wert 900€ gekommen?
Einnahmen 400 * 12 = 4.800, keine wesentlichen Betriebsausgaben, damit Gewinn ca. 4.800, Grenzsteuersatz bei 800 € monatlichem Lohn und 400 € monatlichen Einnahmen aus Partnerprogrammen knapp 20%.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man besorglos die
Einnahmen von Zanox etc. in der Steuererklärung angeben?!
Ja. Ob ein Gewerbe im Sinn der Gewerbeordnung überhaupt vorliegt, wenn die Einnahmen bloß ein Beitrag für die Kosten des Hobbys sind, sei dahingestellt. Und auch wenn (wahrscheinlich) ein Gewerbe hätte angemeldet werden müssen, interessiert sich das FA nicht dafür.
Das Abziehen von Betriebsausgaben und damit Berechnen eines niedrigeren Gewinnes kann man sich in dieser Situation sparen, weil nach Verwaltungsauffassung die Ausgaben für das Hobby nicht unmittelbar zu den Einnahmen aus den Partnerprogrammen gehören, sondern auch ohne diese anfallen würden. So dass es keine Betriebsausgaben sind.
Darf man da auch mehr wie 400€ durch Partnerprogramme
dazuverdienen?
Klar, beliebig viel. Kostet halt Einkommensteuer; ab Einnahmen von 17.500 € auch Umsatzsteuer, und ab einem Gewerbeertrag (ist in diesem Fall fast gleich den Einnahmen) von 24.500 € auch Gewerbesteuer.
Wenn ja, wo liegt denn die Grenze bis man dafür Steuern
bezahlen muss?
Für die Einkommensteuer werden alle Einkünfte zusammengerechnet, bei einem Bruttolohn von 9.600 € bewegt sich das zu versteuernde Einkommen (= Summe der Einkünfte minus Sonderausgaben minus Außergewöhnliche Belastungen) bereits in der Gegend, ab der Einkommensteuer fällig wird (7.664 €).
Was meinen Sie mit „außer dass die Steuerzahlungen festgesetzt
werden“?
Es gibt trotz der späten Abgabe keine anderen Sanktionen. Die Abgabe der Steuererklärungen, ohne Aufforderung durch das FA, und ohne dass das FA bereits bei den Partnerprogrammen nach Teilnehmern geforscht hat, die ihre Einkünfte nicht erklären, bewirkt bereits, dass überhaupt nichts in Richtung Steuerhinterziehung unterstellt werden kann. So dass die schlimmste Folge halt ist, dass Einkommensteuer bezahlt werden muss.
„Die Erklärungen sind sehr einfach gestrickt, weil nach
Auffassung der Verwaltung von diesen Einnahmen in der Regel
keine Ausgaben für den Betrieb der eigenen Homepage abgezogen
werden können“.
Grundsätzlich wäre der Gewinn aus den Partnerprogrammen nicht der gesamte Betrag der Einnahmen, sondern bloß Einnahmen minus Betriebsausgaben. Weil aber die Ausgaben für den Betrieb der HP, Hardware, Software, Webspace etc. etc. vom FA nicht als Betriebsausgaben in diesem Zusammenhang akzeptiert werden, sind die Einnahmen gleich der Gewinn. Daher wird das alles sehr einfach, weil man keine Überschussrechnung erstellen muss und auch sonst nichts irgendwie aufzeichnen oder rechnen muss.
Schöne Grüße
MM