Hallo,
in einer Broschüre zur Abgeltungssteuer habe ich gelesen, dass ab 01.01.2009 die Bagatellregelung wegfällt, dass auf Zinsen aus Bausparverträgen mit höchsten 1% Verzinzung keine ZAST anfällt.
D.h. bis 31.12.2008 mußte man keinen Zinsabschlag zahlen, wenn die Verzinzung des Bausparers max. 1% betrug? Egal wieviele Zinsen anfielen?
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Was könnte man tun, wenn man bisher diese Zinsen in der Steuererklärung angegeben hat und auch ZAST (+KIST +Soli) dafür bezahlt hat?
Danke
Gerhard