ZAST auf Zinsen aus Bausparvertrag

Hallo,

in einer Broschüre zur Abgeltungssteuer habe ich gelesen, dass ab 01.01.2009 die Bagatellregelung wegfällt, dass auf Zinsen aus Bausparverträgen mit höchsten 1% Verzinzung keine ZAST anfällt.

D.h. bis 31.12.2008 mußte man keinen Zinsabschlag zahlen, wenn die Verzinzung des Bausparers max. 1% betrug? Egal wieviele Zinsen anfielen?

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Was könnte man tun, wenn man bisher diese Zinsen in der Steuererklärung angegeben hat und auch ZAST (+KIST +Soli) dafür bezahlt hat?

Danke
Gerhard

Was könnte man tun, wenn man bisher diese Zinsen in der
Steuererklärung angegeben hat und auch ZAST (+KIST +Soli)
dafür bezahlt hat?

Nix, weil die Zinsen steuerpflichtig waren, es wurde nur keine ZaSt einbehalten. In der StE waren sie trotzdem anzugeben, wenn die Zinseinkünfte insgesamt über dem FB lagen.
Ausserdem wurde ja die ZaSt auf die ESt-Schuld angerechnet, also was will man tun?

Hallo,

ja, mittlerweile ist mir der Unterschied auch klar, wenn keine ZAST abgezogen wird, heißt das nicht, dass keine Einkommenssteuer fällig ist.

Danke
Gerhard

Bei 1% Verzinsung oder 10 Euro Ertrag im Jahr kann man argumentieren, daß keine Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt.

Jeder hat 801 Freibetrag. Ich würde die Verteilung der Freibeträge genau prüfen. Die ZASt wird als Steuervorauszahlung anerkannt, wen alle Zinserträge durch die Original-Steuerbescheinigung der Bank mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Bei 1% Verzinsung oder 10 Euro Ertrag im Jahr kann man
argumentieren, daß keine Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt.

Was für ein Blödsinn ist das denn?

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… dös is heevi medool, dös is heide so …

  • MM -