Hallo,
eine Person A (Wohnsitz in der BRD) bespart seit ca. 1 Jahr monatlich mit 50 Euro einen Aktienfonds, bei einer luxemburgischen Fondsgesellschaft. Jetzt stellt Person A fest, dass die Fondsgesellschaft wegen der neuen Europäischen Zinsrichtlinie eine ZAST einbehalten hat. Das findet Person A weniger schön, weil der Sparerfreibetrag von ihr derzeit nur mit 90 Euro genutzt wird.
Auf die Bitte an die Fondsgesellschaft, doch einfach keine ZAST einzubehalten, sondern eine Kontrollmitteilung an das Wohnsitzfinanzamt zu fertigen, reagiert die Fondsgesellschaft ausweichend.
Hat Person A die Möglichkeit zu verlangen, dass keine ZAST einbehalten, sondern stattdessen eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt gemacht wird?
Danke.
Viele Grüße
Pauli