Zast / NV Bescheinigung im Todesfall

Hallo Experten!

Folgende Situation:

Herr und Frau Muster haben eine NV-Bescheinigung. Die Beiden führen bei der X-Bank ein Gemeinschaftskonto. Frau Meyer verstirbt am 1.10.2006.

Die X-Bank befristet die (eigentlich bis 2008 geltende) NV-Bescheinigung für Frau Muster bis zum Todestag und für Herrn Muster bis zum Jahresende 2006. korrekt??

Nun möchte Herr Muster das Gemeinschaftskonto (Sparbuch mit hohem Guthaben) auflösen. Da die X-Bank die NV-Bescheinigung für das Eheleutekonto ebenfalls bis zum Todestag befristet hat, will Sie Zinsabschlagsteuer abführen.

Bei der Y-Bank waren die gleichen Bedingungen und die Y-Bank hat keine Zast abgeführt!

Welche Bank hat recht?

Vielen Dank im voraus!

Hallo,

mit dem Tod der Frau entfällt ihre Steuerpflicht und damit auch der bestehende Freistellungsauftrag bzw. NV-Bescheinigung.

Die X-Bank hat daher die NV-Bescheinigung rechtlich korrekt auf den Todestag terminiert.

Zinserträge, die nach dem Todestag anfallen, stehen den Erben zu. Diese müssen sie versteuern oder eine neue NV-Bescheinigung beibringen.

Bei einem Gemeinschaftskonto der Verstorbenen mit ihrem Mann ist ebenfalls der Freistellungsauftrag zu terminieren.

Dieses Konto ist nun ein Gemeinschaftskonto der Erben gemeinsam mit Herrn Muster.

Ist Herr Muster Alleinerbe, so kann er das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen und eine neue NV-Bescheinigung vorlegen. Danach kann er das Konto auflösen und damit die Zinszahlung auslösen.

Danke für die schnelle Antwort!

Herr Muster ist Alleinerbe!

Also muss er zunächst die Umschreibung auf seinen Namen beantragen und dann die Auflösung vornehmen!?!

richtig?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Also muss er zunächst die Umschreibung auf seinen Namen
beantragen und dann die Auflösung vornehmen!?!

richtig?

ja. Die Bank kann ja nicht wissen dass Herr Muster Alleinerbe ist. Daher muss sie das Konto erst einmal als Nachlasskonto führen (keine Möglichkeit der Freistellung).