Hallo Experten!
Folgende Situation:
Herr und Frau Muster haben eine NV-Bescheinigung. Die Beiden führen bei der X-Bank ein Gemeinschaftskonto. Frau Meyer verstirbt am 1.10.2006.
Die X-Bank befristet die (eigentlich bis 2008 geltende) NV-Bescheinigung für Frau Muster bis zum Todestag und für Herrn Muster bis zum Jahresende 2006. korrekt??
Nun möchte Herr Muster das Gemeinschaftskonto (Sparbuch mit hohem Guthaben) auflösen. Da die X-Bank die NV-Bescheinigung für das Eheleutekonto ebenfalls bis zum Todestag befristet hat, will Sie Zinsabschlagsteuer abführen.
Bei der Y-Bank waren die gleichen Bedingungen und die Y-Bank hat keine Zast abgeführt!
Welche Bank hat recht?
Vielen Dank im voraus!