Moin,
angenommen ein freiberuflicher Zauberkünstler (Kleinunternehmer) möchte über seine Webseite selbst entwickelte Zauberkunststücke (Schriftliche Anleitung + ggf. Beilage) an Kollegen verkaufen. Die Einnahmen würden 5000€/Jahr nicht überschreiten. Das Entwickeln von Zaubertricks ist hauptsächlich eine künstlerische, kreative Leistung! Ist hierfür zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung nötig? Ein Künstler, der Gemälde verkauft, benötigt meines Wissens nach doch auch kein Gewerbe!?
Beste Grüße
Florian
zauberhafte Frage
Moin,
Hallo.
angenommen ein freiberuflicher Zauberkünstler
(Kleinunternehmer) möchte über seine Webseite selbst
entwickelte Zauberkunststücke (Schriftliche Anleitung + ggf.
Beilage) an Kollegen verkaufen.
Ist Gewerbe. Führt er selber auf, ist’s freiberuflich.
Die Einnahmen würden
5000€/Jahr nicht überschreiten.
Ist trotzdem Gewerbe.
Das Entwickeln von
Zaubertricks ist hauptsächlich eine künstlerische, kreative
Leistung!
So ist es.
Ist hierfür zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung
nötig?
Wenn der Magier sie nicht vervielfältigt und an andere weiterverkauft, nein.
Ein Künstler, der Gemälde verkauft, benötigt meines
Wissens nach doch auch kein Gewerbe!?
Richtig.
Aber hier ist ein Unterschied.
Der Maler führt seine Künste aus, in dem er das Bild malt. Er verkauft es und ist Freiberufler. Reproduziert er es und verkauft davon Exemplare, ist er damit Gewerbetreibender.
Und was macht der Zauberer?
Er führt seine Künste mit dem Zaubertrick aus, den er selbst entwickelt hat und ist Freiberufler. Reproduziert er die Entwicklung und hält diese zum Verkauf feil, wird er damit Gewerbetreibender.
Jedenfalls in Deutschland.
Beste Grüße
Florian
Frohes neues Jahr.
Vielen Dank für die Antwort.
Ändert sich an der Rechtslage auch nichts, wenn nur eine auf z.B. 30 Exemplare limitierte Auflage einmalig verkauft wird?
Gruß,
Florian
Herausragend gute Antwort, verdient einen doppel-Stern!
Greetz
Sheldrick
Hallo,
Aber hier ist ein Unterschied.
Der Maler führt seine Künste aus, in dem er das Bild malt. Er
verkauft es und ist Freiberufler. Reproduziert er es und
verkauft davon Exemplare, ist er damit Gewerbetreibender.
Das kann´s nicht sein. Denn ein Autor ist gewöhnlich auch Freiberufler - obwohl die Buchauflagen 4-stellig sind.
Frohes neues Jahr.
Wünsche ich dir auch
Ann da Càva
Ist das tatsächlich so?
Was unterscheidet dann die Anleitung für einen Zaubertrick von einem Buch?
Liebe Grüße,
Flo
Ist das tatsächlich so?
Was unterscheidet dann die Anleitung für einen Zaubertrick von
einem Buch?
Eben das möchte ich wissen.
Schöne Grüße
Ann da Càva
Hallo,
vielleicht liegt es daran, dass der Autor nicht der Verleger ist? Der Autor leistet die geistige Arbeit, der Druck & Verkauf läuft doch über den Verlag?
Viele Grüße
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Ist das tatsächlich so?
Was unterscheidet dann die Anleitung für einen Zaubertrick von
einem Buch?
Beides ist ein geistiges Werk. Auch die Anleitung könnte ja als „Buch“ herausgegeben werden.
Der Unterschied ist der Verlag, der Bücher, Schriften u.ä. also geistige Werke, drucken lässt und vertreibt, also verlegt und damit ein Gewerbebetrieb ist; andernfalls wäre ja auch das Verlagshaus freiberuflich!?
Ob dann das Buch nur einmal verlegt wird oder in einer Auflage von 400.000 ist egal. Der Autor bleibt Freiberufler, denn er übt diese gewerbliche Tätigkeit des Verlages nicht aus. Trotzdem er für jedes verkaufte Buch einen Anteil erhält, denn das ist lediglioch Teil seines Honorars/Tantiemen.
Liebe Grüße,
Flo
MfG
Vielen Dank für die Antwort.
Ändert sich an der Rechtslage auch nichts, wenn nur eine auf
z.B. 30 Exemplare limitierte Auflage einmalig verkauft wird?
Auch die Limited Edition ändert nichts.
Der Zauberer kann allenfalls nicht die Anleitung, sondern die Wissensvermittlung in den Vordergrund stellen.
Er wird dann zum Zauberlehrer, der seinen Zauberlehrlingen, den Zaubertrick lehrt. Das bleibt freiberufliche Tätigkeit, weil es Lehrtätigkeiten sind. Im Rahmen des Zauberunterrichts kann selbstverständlich ein Skript/Anleitung verteilt werden werden, sogar mehrfach.
Gruß,
Florian
MfG
Das macht auf der ersten Blick natürlich Sinn.
Aber was sagt man dann hierzu? http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=498…
Liebe Grüße
Florian
Hallo,
http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=498…
wenn ich diesen Artikel richtig interpretiere, dürfte es doch kein Problem sein, wenn ich ein Buch schreibe und 30 Exemplare an Kollegen verkaufe. Dabei von einer neuen Erwerbsgrundlage zu sprechen wäre wohl übertrieben, oder nicht?
Liebe Grüße
Flo