zauberhafte Frage
Moin,
Hallo.
angenommen ein freiberuflicher Zauberkünstler
(Kleinunternehmer) möchte über seine Webseite selbst
entwickelte Zauberkunststücke (Schriftliche Anleitung + ggf.
Beilage) an Kollegen verkaufen.
Ist Gewerbe. Führt er selber auf, ist’s freiberuflich.
Die Einnahmen würden
5000€/Jahr nicht überschreiten.
Ist trotzdem Gewerbe.
Das Entwickeln von
Zaubertricks ist hauptsächlich eine künstlerische, kreative
Leistung!
So ist es.
Ist hierfür zwangsläufig eine Gewerbeanmeldung
nötig?
Wenn der Magier sie nicht vervielfältigt und an andere weiterverkauft, nein.
Ein Künstler, der Gemälde verkauft, benötigt meines
Wissens nach doch auch kein Gewerbe!?
Richtig.
Aber hier ist ein Unterschied.
Der Maler führt seine Künste aus, in dem er das Bild malt. Er verkauft es und ist Freiberufler. Reproduziert er es und verkauft davon Exemplare, ist er damit Gewerbetreibender.
Und was macht der Zauberer?
Er führt seine Künste mit dem Zaubertrick aus, den er selbst entwickelt hat und ist Freiberufler. Reproduziert er die Entwicklung und hält diese zum Verkauf feil, wird er damit Gewerbetreibender.
Jedenfalls in Deutschland.
Beste Grüße
Florian
Frohes neues Jahr.