Zaun ?

Liebe/-r Experte/-in,
vor 2 Jahren zog ich mit meinem Hund in diese Wohnung, mit Garten.
Der Garten ist eingezäunt mit einem normalen Zaun.
Der Zaun war nicht der Neueste und ich hab ihn einige Male flicken müssen- sonst wär mein Hund raus gewesen.
Nun geht das Tor auf, wenn der Hund daneben an den Zaun springt und der Zaun ist noch desolater…
Die Nachbarn haben Angst, der Hund könnte raus kommen- er ist nicht gefährlich aber trotzdem…
Wer ist für einen neuen Zaun zuständig ???
Ich ???
Vermieter ???

Wer kann helfen ??? Gruß Ingo

Wenn der Zaun schon beim Einzug vorhanden war, dann ist der Vermieter für Ausbesserung bzw. Reparatur zuständig.
USKO

Hallo und guten Morgen,
selbstverständlich ist der Vermieter für den Zaun und dessen Zustand/Reparatur verantwortlich. Er gehört ja zu dem Grundstück des Eigentümers und somit ist dieser für Ordnung und Sicherheit des Grundstücks verantwortlich. SIE als Mieter haben generell keine Verpflichtung, am „Grundstück“ etwas zu reparieren o.ä., bzw. auch kein Recht dazu. Im Prinzip vergreifen Sie sich mit solchen Reparaturen an fremden Eigentum und wenn der Vermieter ein „xxxxxx“ ist, kann er Sie deshalb sogar belangen-was er nicht tun wird-aber…
Ist dem Vermieter bei Ihrem Einzug bekannt gewesen, dass Sie einen Hund haben? Wenn ja, fordern Sie ihn schiftlich-mit Nachweis(Einschreiben/Rückschein) auf, den Zaun bis…zu reparieren. Macht er das nicht, wenden Sie sich an das Ordnungsamt mit dem Hinweis, dass die Sicherheit nicht mehr gewährt ist für alle Nachbarn. Damit sind ie auf de sicheren Seite, falls wirklich mal etwas passiert. Bis dahin würde ich Ihnen jedoch empfehlen, den Hund sicher an zu bringen im grundstück-denn das ist wirklich Ihre Aufgabe.
MfG Waldi64

Hallo Ingo,

kurz und bündig:
Den Zaun muss Ihr Vermieter i.O.halten, denn er gehört ja zum Grundstück.
Für die Sicherheit der Menschen vor dem Hundes sind SIE verantwortlich, was im Klartext heißt-auch wenn das traurig ist-, den Hund im Grundstück anketten.

MfG

Maximilian123

Hallo Ingo,
der Vermieter ist für den Zaun zustaändig.
Er ist allerdings nicht unbedingt dazu verpflichtet den Zaun zu reparieren o. zu erneuen, damit ein Tier (Hund) das Grundstück nicht verlassen kann.
Versuch mit dem Vermieter einen Kompromiss zu finden bzgl. Kosten u. o. die entsprechenden Arbeiten für einen neuen Zaun.
Liebe Grüße
Heie

Mieter sind gesetzlich verpflichtet, Wohnqualitätsmängel schnellstens dem Eigentümer mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den vertragsgemäßen Zustand wieder herzustellen. Werden dem Vermieter die Wohnqualitätsmängel verspätet bekannt, dreht sich die Zuständigkeit und dem Eigentümer steht Schadensersatz zu.
Bauliche Veränderungen sind grundsätzlich Sache des Eigentümers. Nehmen zeitweilige Nutzer (Mieter) diese mit Zustimmung vor, sollte diese Genehmigung unbedingt schriftlich vorliegen.

-soweit das Gesetz-

Zum geschilderten Fall: Tiere (Hunde) sind gefahrverhindernd (angeleint und ggf. mit Beißkorb) zu halten!

Hallo,

war der Zaun schon da, als du eingezogen bist? Wenn ja müßte der Vermieter für die Reparatur aufkommen, wenn der Zaun im Mietvertrag mit aufgeführt ist. Wenn nicht würde ich an Deiner Stelle mit dem Vermieter sprechen und eine Einigung dahingehend erzielen, dass Du den Zaun erst einmal bezahlst, ihn aber dann monatlich mit einem geringen Betrag z. b. 25,00 €von der Miete absetzt. Sollte der Vermieter damit nicht einverstanden sein, dann teile ihm mit, dass du bei Auszug Deinen neu angebrachten Zaun mitnehmen wirst.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Instandhaltungsarbeiten obliegen grundsätzlich dem Vermieter, es sei denn, in Ihrem Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.

Hallo Ingo,

Zunächst muss geprüft werden, ob der Zaun zur Mietsache gehört oder ob der Zaun z. B. vom Nachbarn angebracht wurde.
Der Vermieter müsste den Zaun erneuern bzw. instandsetzen, wenn der Zaun zur Mietsache gehört.

Man teilt einfach dem Vermieter die Situation mit und bittet ihn darum.

Sie haben eine Wohnung mit eingezäuntem Garten angemietet, daher ist hier der Vermieter zuständig. Es sei denn, er hätte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gartenzaun nicht dazugehört. Bitten Sie ihn zu einem Gespräch in den Garten und zeigen Sie freundlich die Mängel auf.

Hallo,

ich stimme Heike Tapken zu und kann dem nichts hinzufügen.

Gruß

Hallo,

ich kenne Ihren Mietvertrag nicht, aber ich würde tippen, das ist Sache des Vermieters.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

Sie haben den Garten mitgemietet und der Garten hatte beim Einzug einen Zaun. Für Instandhaltungen ist bei der Mietsache - wenn der Schaden nicht vom Mieter veruracht wurde - die Aufgabe des Vermieters.
Aber ob das auch für einen Zaun gilt, weiß ich nicht.

Der Vermieter könnte ja den Zaun auch einfach entfernen. Oder nur Büsche pflanzen. Dadurch ist die Nutzung des Mietobjektes eigentlich nicht eingeschränkt. So wird es in anderen Foren diskutiert
Für Ihren neugierigen und lebhaften Hund kann der Vermieter ja nichts.

Tut mir leid.
Elfriede

Vielen Dank- Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo

Vielen Dank- leine ihn im Garten an-Gruß Ingo

Vielen Dank- ja- ich kette ihn an- Gruß Ingo

Vielen Dank- Gruß Ingo.

Vielen Dank- Gruß Ingo…

Ja- der Zaun war schon da- auch schon teilweise kaputt, mein Hund hat allerdings auch was kaputt gemacht…
Vielen Dank- Gruß Ingo