Person X kauft vor 16 Jahren Grundstück, zieht Zaun neu an der Stelle wo der alte stand. Nachbar (Person N) merkt an, dass der Zaun an einem Ende 20 cm auf seinem Grundstück steht. Also Pers X baut Zaun zurück auf angenommenen Grenzverlauf. Nun erhält Person X eine Karte der Grundstücke und bemerkt, dass der Zaun am anderen Ende 50cm auf Nachbars Grdstk steht.
Problem ist, dass vor zwei Jahren eine Garage errichtet wurde und diese nun ca 35cm auf Nachbars Grdstk steht. Falls der Nachbar bemerkt, dass die GrstkGrenze eigentlich durch die Garage verläuft, kann er den Rückbau bzw. Einkürzung der Garage verlangen?
wieso dürft ihr bauen ohne Vermessung? gibts keinen Lageplan?
Garagen sind laut der Bauordnung genehmigungsfrei gestellt. Von daher reichte ein kurzes formloses Telefonat mit dem Bauordnungsamt für diese allgemeine Info.
Grenzsteine gibt es an der betreffenden Stelle nicht mehr, so dass der alte Zaun als Grenze gutgläubig angenommen wurde. Lageplan ist vorhanden, anhand diesem (Abstand gezeichnete Grenze zum Haus) sind die eigentlichen Grenzen ersichtlich gewesen.
Es geht halt nix über einen richtig handfesten Nachbarschaftszoff.
Ich denke aber auch, dass hier kein Rückbau droht.
Schließlich hat er selbst jahrelang mit dem Zaun an falscher Stelle gelebt.
Ich behaupte, dass ein halbwegs pfiffiger Anwalt derartige Bemühungen abschmettert. Allerdings wird ziemlich sicher ein angemessener Ausgleich bewilligt werden müssen. Ob als Zahlung oder Flächentausch, müssen die Herren in Schwarz bestimmen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Garagen sind laut der Bauordnung genehmigungsfrei gestellt.
in welchem bundesland soll das sein?
Hallo Tanja,
einige Bundesländer haben in ihren Bauordnungen Begrenzungen, unter denen Bauvorhaben genehmigungsfrei sind. Das erschein unbürokratisch und Kosten sparend (Baugenehmigung).
Allerdings verschiebt sich so auch die Verantwortung zum Bauherrn. Für eine widerrechtliche Baugenehmigung kann dann die Baubehörde nicht in Haftung genommen werden.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind die Vorschriften der Bauordnung und sonstiger Gesetze zu beachten.
Nun noch etwas zum Lageplan in einer anderen Antwort:
Lagepläne werden oft auf Grundlage der Katasterkarten gemacht. Die eingezeichneten Flurstücksgrenzen weichen sehr oft um 1-5 m von den tatsächlichen Flurstücksgrenzen ab. Hierzu muss man sich die historische Entwicklung der Katasterkarten betrachten. Sie wurden mit Ungenauigkeiten von Hand auf Papier gezeichnet. Papier verformt sich z.B. bei unterschiedlicher Luftfeuchtigkeit. Grundstücke wurden mehrmals geteilt. Wieder gab es Ungenauigkeiten. Nach vielen Kratzen und Radieren wurden die Karten neu abgezeichnet. Wieder Ungenauigkeiten.
Eine spätere Digitalisierung dieser Zeichnung ändert nichts an den Fehlern. Katasterkarten sind für eine genaue Grenzfeststellung nicht geeignet.
Abhilfe schafft nur eine genaue Vermessung. Dabei ist beim Auftrag oder beim Lesen der Karten zu beachten, ob da irgendwo steht „xy-Grenzen wurden digitalisiert“
Grüße
Ulf
Katasterkarten sind für eine genaue Grenzfeststellung nicht
geeignet.
Abhilfe schafft nur eine genaue Vermessung. Dabei ist beim
Auftrag oder beim Lesen der Karten zu beachten, ob da irgendwo
steht „xy-Grenzen wurden digitalisiert“
Grüße
Ulf
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, wie diese Vermessung stattfindet. Ohne wirklich fixe Bezugspunkte geht hier wohl auch nicht sooo viel. Und da die Grenzsteine fehlen, muss man ja irgendwas anderes als Bezugspunkt nehmen.
Das werden ja wohl nicht irgendwelche anderen Grenzen sein, die möglicherweise auch falsch sind, oder?
Oder muss die örtliche Kirche herhalten?
Ganz interessant ist in diesem Zusammenhang, wie diese
Vermessung stattfindet. Ohne wirklich fixe Bezugspunkte geht
hier wohl auch nicht sooo viel. Und da die Grenzsteine fehlen,
muss man ja irgendwas anderes als Bezugspunkt nehmen.
Das werden ja wohl nicht irgendwelche anderen Grenzen sein,
die möglicherweise auch falsch sind, oder?
Oder muss die örtliche Kirche herhalten?
Hallo Dirk,
Zur Einleitung: ich bin kein Vermesser, arbeite aber häufig mit denen zusammen.
Ein Vermesser kennt schon einige Vermessungspunkte, die er als Referenz hinzuziehen kann. Das kann eine Grenzfeststellung an einem Nachbargrundstück sein. Häufig finden sich auch Vermessungspunkte z.B. auf Fußwegen (kleiner Metallkörper). Da steht sogar Vermessungspunkt drauf. Der Rest ist für die Alltagsgeschäft.
Grüße
Ulf
hallo, ihr vermessungsfreaks–was meint ihr,was das kostet–
davon kann er ne neue garage in eigenleistung erstellen!
Hallo du überall-antworten-ob-ich-Ahnung-habe-oder-nicht-Freak,
suche dir bitte eine passende Frage aus und überlege, ob deine Antwort hilfreich ist. Also bitte nicht einfach oben anklatschen.
Bisher muss ich deine Antwort so verstehen, dass du allgemein empfiehlst, ohne Kenntnis der Grundstücksgrenze, in Nähe der vermeintlichen Grundstücksgrenze zu bauen, da ein Abriss billiger als eine Vermessung ist.
Grüße
Ulf