Hallo,
wie genau sieht die Rechtslage aus, wenn eine Zaunbegrenzung über die Grundstücksfläche hinausgeht.
Welche Strafen stehen dafür aus wenn dies dass Bauamt mitbekommt?
Und trägt man die Verantwortung wenn dies schon vor dem Kauf so war?
Gruß & Danke
Mondkalb
Hallo Mondkalb,
wie genau sieht die Rechtslage aus, wenn eine Zaunbegrenzung
über die Grundstücksfläche hinausgeht.
Ich denke, der Nachbar (auf dessen Grundstück der Zaun ungerechtfertigterweise steht) hat einen Anspruch darauf, dass der Zaun zurückgesetzt wird.
Welche Strafen stehen dafür aus wenn dies dass Bauamt mitbekommt?
Warum soll das mit Strafe belegt sein ?
Und trägt man die Verantwortung wenn dies schon vor dem Kauf so war?
Mit der Eintragung ins Grundbuch sind sämtliche Rechte und Pflichten an den neuen Eigentümer übergangen.
Haftbar kann man den Voreigentümer nur dann, wenn der den beschriebenen Sachverhalt kannte und arglistig verschwiegen hat.
Gruß
Karl