Liebe/-r Experte/-in,
die abbruchfirma. die das haus des Nachbarn abgerissen hat, verschmutzt den neuen bretterzaun von uns und die nur telefonisch erreichbare firma glaubt nicht so recht daran , dass sie schuld an der verschmutzung hat, nun wurde von uns ein Gutachten in auftrag gegeben und an die abrissfirma gesendet, muss die abrissfirma nun die kosten übernehmen wie im Gutachten (auch gutachtenerstellungskosten) oder kann die firma dann den zaun so reparieren, wie sie es selbst für gut befinden würde? Und weiter: die firma hat sich einfach nicht mehr gemeldet, was nun? Haftet der auftraggeber der abbruchfirma auch für den Schaden?
Babi