Hallo zusammen,
nehmen wir einmal folgende Situation an: Nachbar A hat sich einen Hund angeschafft. Nun möchte Nachbar B, dass A einen Zaun baut, da er Angst vor dem Hund hat. Bisher stand dort ein Holz-Jägerzaun mit ca. 50 cm Höhe. A entfernt diesen Zaun und setzt im März 2009 einen neuen Maschendrahtzaun mit 1,5 m Höhe dort hin (gemäß Bebauungsplan der Gemeinde in NRW). Der Garten des Nachbarn B, der in das Haus vor ca. 4 Jahren eingezogen ist, wurde seither nicht gepflegt. Es ist eine reine Wildniss, wo auch Autoreifen und diverser Bauschutt etc. hingekippt wurde. Der neu errichtete Zaun wächst nun voll mit Unkraut und dornigen Sachen.
Es stellen sich nun folgende Fragen:
- Musste A einen neuen Zaun erstellen, obwohl ja eigentlich einer da war? Wenn A garantiert, dass der Hund nicht auf das Grundstück von B geht, wäre das dann mit dem kleinen Zaun ausreichend gewesen? Wie verhält es sich mit der Kostenseite für den Zaun? Im Nachbarschaftsgesetz NRW steht drin, dass der Zaun von beiden Parteien zu zahlen ist. Auch wenn nur eine Partei einen Zaun wünscht. Es war aber ja schließlich ein Zaun da.
- Kann A etwas gegen den verwilderten Garten machen? Es wächst permanent Unkraut von B in das Grundstück von A und der komplette Zaun ist bereits von Unkraut umgeben.
- Kann A den Zaun entfernen, da er von B nicht vom Unkraut befreit wird, obwohl A den Nachbarn B schon einmal mündlich darauf hingewiesen hat? Auf dem Grundstück von A wird alles immer sauber und unkrautfrei gehalten.
Vielen Dank für eure Tipps
Fraenzly