Ich habe ein Haus gekauft, welches zu einem Drittel vermietet ist. Der Vorgarten ist zur Hälfte vermietet.
Ich habe nun einen Zaun errichten lassen für den Vorgarten. Darf ich diesen Zaun zu 50 % in Anlage V, Seite 2, Nr 39 ansetzen? Des Weiteren habe ich Stühle, einen Tisch und ein Trampolin für den Vorgarten gekauft, analog in Anlage V, Seite 2, Nr 39 ?