Grundlage: mitgemieteter Garten an gemietetem Haus (komplettes Nutzungsrecht des Gartens liegt beim Mieter)
Problem: Rehe zerstören massiv Pflanzen
Lösungsidee: Umzäunen des gesamten Gartens oder einer größeren Teilfläche mit einem mobilen Weidezaun (gemeint ist eine Art Kunststoffgitter zwischen dünnen Stäben gespannt, die einfach in den Boden gesteckt werden)
Frage:
Ist hierzu die Einwilligugng des Vermieters notwendig (ist ja keine Baumassnahmen?!) und wenn, kennt jemand alternative Vorgehensweisen, die eine Einwilligung des Vermieters nicht erfordern.
Danke
Hallo,
Grundlage: mitgemieteter Garten an gemietetem Haus (komplettes
Nutzungsrecht des Gartens liegt beim Mieter)
Problem: Rehe zerstören massiv Pflanzen
Lösungsidee: Umzäunen des gesamten Gartens oder einer größeren
Teilfläche mit einem mobilen Weidezaun (gemeint ist eine Art
Kunststoffgitter zwischen dünnen Stäben gespannt, die einfach
in den Boden gesteckt werden)
Frage:
Ist hierzu die Einwilligugng des Vermieters notwendig (ist ja
keine Baumassnahmen?!)
ja.
und wenn, kennt jemand alternative
Vorgehensweisen, die eine Einwilligung des Vermieters nicht
erfordern.
Nein. Jede Änderung die das äussere Erscheinungsbild ändern ist zwangläufig vom Eigentümer/Eigentümergemeinschaft zustimmungspflichtig.
Danke
Grüße
Guten Tag,
in wie weit ändert sich die Sachlage, wenn die Umzäunung nicht dauerhaft, also z.B. nur während der Vegetationszeiten, aufgestellt wird?
Danke
Guten Tag,
Hallo,
in wie weit ändert sich die Sachlage, wenn die Umzäunung nicht
dauerhaft, also z.B. nur während der Vegetationszeiten,
aufgestellt wird?
gar nicht. Es ist irrelevant ob neue Betonmauern aufgestelt werden oder portable Zäune.
Danke
Grüße