Zaun parallel zur Grundstücksgrenze in NRW

Hallo zusammen!

Angenommen im Garten von zwei Doppelhaushälften wird ein 1,8m hoher Sichtschutzzaun gesetzt, der in 10cm Abstand parallel zur Grundstücksgrenze, auf dem Grundstück von Partei A verläuft. Ist das okay, bzw kann das zum Problem werden, wenn Partei B irgendwann ihre Haushälfte verkauft?
Das Nachbarrechtsgesetz in NRW besagt nämlich in §36/1a, dass Einfriedungen AUF der Grenze zu errichten sind.
Und wenn dieser Sachverhalt potentiell zum Problem werden könnte (zb wenn das Katasteramt im Zuge eines Verkaufs von Partei B nachmessen wollen würde), ließe sich die Problematik umgehen, indem man auf die Grundstücksgrenze zwischen Hauswand und gegenüberliegendem Grenzstein, eine Begrenzung mittels einer Reihe schmaler Kantsteine setzt, um die Grundstücksgrenze sichtbar zu fixieren?

Vielen Dank schonmal für Eure Meinungen!

Gegenfrage: Ist denn der „Zaun“ (eine nicht durchsichtige Einfriedung mit 1,8m wird im Deutschen üblicherweise als „Wand“ bezeichnet) einvernehmlich errichtet oder hat dies einer ohne Zustimmung des anderen errichtet?

Wenn dem so ist, hätte der betroffene Nachbar sehr gute Chancen die Wand wegzuklagen…