wie ist das rechtlich oder allgemein, welchen Zaun an meinem Grundstück habe ICH zu pflegen, rechts oder links und wenn ja, aus der Sicht VOR dem Grundstück oder AUS dem Grundstück?
Wenn ich an meinem oder Nachbars Zaun eine Hecke pflanzen möchte, wie weiß müssen die Pflanzen vom Zeun weg sein? Habe mal was von halben Pflanzabstand oder auch von fix 1,5 m gehört…
Wenn’s ganz gut kommt, schickt mir jemand den Namen des Gesetzes in dem sowas geregelt ist. Wir leben in Deutschland, da muss es ein Gesetz dafür geben
Dankeschön! Bis auf einen Begriff ist alles geklärt: Es ist die Rede von (Hecken-)Pflanzen, die üblicherweise 2 m überschreiten, Zaunabstand „mindestens ein Drittel seiner Höhe“…
Aber welche Höhe? Die am Zeitpunkt des Pflanzens oder der o.g. üblichen erreichbaren Höhe?
Aber welche Höhe? Die am Zeitpunkt des Pflanzens oder der o.g.
üblichen erreichbaren Höhe?
weder noch, hier gilt die aktuelle Höhe. Wenn der Busch 1 m Abstand hat und höher als 3 m wird, kann der Nachbar verlangen, dass er auf 3 m gestutzt wird.
Hallo Micha,
hier melde ich mich aus einem ganz anderen Bundesland. Zu diesem heiklen Thema kann ich dir nur raten, gehe zu deiner Ortsgemeinde, Stadtverwaltung etc. zum Bauamt und erkundige dich docr t ganz, ganz genau. Lasse dir dort auch die entsprechenden Unterlagen geben. Das ist übrigens alles kostenfrei und die müssen dich darüber aufklären.
Das mit den hier beschriebenen Abständen und zurückschneiden stimmt so nicht. Mit Sicherheit.
Wenn du deine Hecken gepflanzt hast udn dem Nachbarn gefällt das nicht, kann er z.B. noch bis zu 5 Jahren verlangen, dass die Hecker versetzt wird.
Nur ein gut gemeinter Tip von mir. Habe selbst schon Erfahrung mit so was gemacht.
MfG
Hans13
Das mit den hier beschriebenen Abständen und zurückschneiden
stimmt so nicht. Mit Sicherheit.
Hallo Hans13,
dann erläutere bitte mal, was an dem geltenden Landesgesetz nicht stimmt! In einem Expertenforum darf ich hoffentlich von dir erwarten, dass du deine Meinung begründest.
Sicher kann es in einem Bebauungsplan konkretere Festlegungen geben. Aber das war nicht die Frage.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
sorry, da habe ich mich doch etwas verleiten lassen. Bei uns in Rheinland-Pfalz ist das im Nachbarrechtsgesetz und nicht wie bei Euch im Baurrecht geregelt.
Ich hab mir euers mal durchgelesen. Es sind schon die Abstände beschrieben der Bäume, Sträucher etc. Bei uns sind halt dazu sogar noch genauere Angaben der Arten Tuja, Walnussbäume, Kastanien- oder Obstbäume.
Bei einer Hecke kann es auch ein Kirschlorbeer oder eine Thuja sein. Beides zählen als Hecken. Doch vom Pflanzabstand sind da riiiiesige Unterschiede.
Trotz allem ist eine Nachfrage beim „Amt“ nicht sooooo verkehrt. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
MfG
Hans13
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Bei uns
in Rheinland-Pfalz ist das im Nachbarrechtsgesetz und nicht
wie bei Euch im Baurrecht geregelt.
Das war das Nachbarschaftsrecht von Brandenburg, allerdings auf einer Seite dargestellt, die sich baurecht.de nennt.
Ich hab mir euers mal durchgelesen. Es sind schon die Abstände
beschrieben der Bäume, Sträucher etc. Bei uns sind halt dazu
sogar noch genauere Angaben der Arten Tuja, Walnussbäume,
Kastanien- oder Obstbäume.
Bei einer Hecke kann es auch ein Kirschlorbeer oder eine Thuja
sein. Beides zählen als Hecken. Doch vom Pflanzabstand sind da
riiiiesige Unterschiede.
Das Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz ist etwas anders als in Brandenburg. Mit Hecken sind dort Schnitt- und Formhecken gemeint. Bei natürlich wachsenden Hecken gelten die Grenzabstände wie bei einzelnen Sträuchern. Dennoch alles sehr eindeutig. Aber verwechseln sollte man das nicht.
Trotz allem ist eine Nachfrage beim „Amt“ nicht sooooo
verkehrt. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Wer mit Gesetzestexten klar kommt, ist auf der sicheren Seite.
Grüße
Ulf