Hallo,
Kann er dafür die Kosten für die Farbe der Außenseite des
Zauns (zur Straßenseite) auf die ETG umlegen oder sind diese
selbst zu tragen?
Was wäre in Deinem angenommenen Fall mit der Innenseite. Würde die nicht gestrichen?
Rein rechtlich gesehen wäre es natürlich notwendig eine Eigentümerversammlung einzuberufen, einen Beschluß zu fassen, mindestens 5 Kostenvoranschläge einzuholen, über die Kostenvoranschläge abzustimmen. Bei unklarer Lage (muß überhaupt gestrichen werden?) kann dann noch ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
Wenn das Prozedere dann durch ist, kann man den mittlerweile verfaulten (Holz) bzw. verrosteten (Metall) Zaun einfach abreißen und die Sache mit dem Anstreichen hat sich erledigt.
Oder kurz gesagt: angenommen bei uns im Haus würde der „übereifrige“ Maler NUR das Geld für die Farbe wollen und kein Geld fürs Anstreichen, dann würde ich ihm (als angenommener Verwalter) einen Fuffi (oder was auch immer auf der Farbenrechnung steht) in die Hand drücken und „Danke fürs Anstreichen, die Farbe für die Innenseite schenk ich Dir dazu!“ sagen.
Aber ich habe auch schon mal eine Malerrechnung gesehen (und bittere Tränen geweint).
Viele Grüße
HylTox