ZBR bzw. Einrede des nicht erfüllbaren V

Hallo,

wo liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen dem
Zurückbehaltungsrecht und der
Einrede des nicht verfüllbaren Vertrages?

Danke!
Stef

Hallo,

das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 setzt keinen Vertrag voraus und die Ansprüche müssen nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags aus § 320 setzt einen wirksamen Vertrag voraus und Pflichten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

MFG A.