Hallo,
wo liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen dem
Zurückbehaltungsrecht und der
Einrede des nicht verfüllbaren Vertrages?
Danke!
Stef
Hallo,
wo liegt der grundsätzliche Unterschied zwischen dem
Zurückbehaltungsrecht und der
Einrede des nicht verfüllbaren Vertrages?
Danke!
Stef
Hallo,
das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 setzt keinen Vertrag voraus und die Ansprüche müssen nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags aus § 320 setzt einen wirksamen Vertrag voraus und Pflichten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
MFG A.