Zeangsräumung?

Also wie läuft die Zwangsräumung ab?

Ich weiß das ein Gerichtsvollzieher kommt und nen schlüsseldienst, aber ich hab gehört es kommt auch sofort die polizei, aber wen der Mieter keine Probleme macht selbst in der wohnung wartet und den offenen betrag von 360€ bezahlt. da wird doch net die polizei kommen oder.
Sag wir mal so die miete wurde immer 20€ zu weniog bezahlt ich habs net gewusst und die zwangsräumung kam. Der Vermieter meinte das er das net zurück nehmen kann, aber ist k was soll man tun die miete kam immer an und jetzt ist eben nen betrag von 360 euro offen. die werd ich bezahlen meine möbel sind doch dann gerettet oder also pfändung oder so kann ja net sein für nen betrag von 360 euro was ich auch zahle natürlich. Ich hab das nie erlebt darum bin ich nervös und auch bisschen gestresst, weil jeder was anderes sagt. Ich wollt mit dem gerichtvollzieher reden wie das so läuft, aber der wa nicht im büro und darum frag ich mal hier vllt könnt ihr mir helfen und mir kurz sagen wie das so läuft. Ich hab gelesen das im Berliner Modell ist es so das die möbel 3 Moante in der wohnung aufbewahrt werden müssen kann ich in der zeit die sachen rausnehmen muss ich da mit dem vermieter oder mit dem gerichtvollzieher sprechen. Achso noch was muss ich nach dem offenen betrag für die miete was ja 360 euro ist muss ich da auch andere kosten bezahlen?

Hallo,

also generell kann ich mir nicht vorstellen, dass man Monatelang zuwenig Miete zahlt, es nicht weiss und auch alle Schreiben die zum Thema gekommen sind nicht erhalten hat.

Sicherlich gehen der Zwangsräumung Schreiben vom Vermieter, Anwalt, Mahnbescheid, was weiss ich was voraus. Da kann mir doch keiner mehr sagen er hätte es nicht gewusst.

Generell kenn ich den Grundsatz, das der Schuldner alle mit dem Verfahren verbunden Kosten, also ausstehende Miete, Zinsen darauf, Mahngebühren, Kosten für Mahnbescheid usw. tragen muss.

Was ich auch noch aus sehr, sehr entfernten Freundeskreis mitbekommen habe: Die Möbel wurden nach einer Räumung bei einer Spedition eingelagert und gegen Erstattung der Einlagerungskosten dann an den Besitzer ausgeliefert.

Grüße Ute

Hallo!

Der Gerichtsvollzieher ruft die Polizei, wenn er den Eindruck hat, dass er alleine den Mieter nicht aus der Wohnung rauskriegt. Die Speditionsmitarbeiter sind zwar fähig, aber nicht befugt, körperlichen Zwang auf den Mieter auszuüben.

Mit 360 Euro lassen sich die Leute aber jedenfalls ganz bestimmt nicht zum Abziehen bewegen. Das mag die ursprüngliche Forderung gewesen sein, die Kosten der Räumung jedoch betragen locker das Zehnfache.