'Zechprellerei, Beamtenbeleidigung und andere

juristische Volksmythen" - so der Untertitel - werden von Dr. jur. Ralf Höcker in seinem Lexikon der Rechtsirrtümer genannt und richtig gestellt.

Aus dem Klappentext:

„Manches von dem, was Volkes Stimme über Recht und Gesetz zu wissen meint, ist reiner Aberglaube. So gehört das Delikt der „Zechprellerei“ ebenso ins Reich der Phantasie wie die vermeintliche Pflicht, immer einen Ausweis dabei haben zu müssen. Und die Behauptung „Eltern haften für ihre Kinder“ wird dadurch nicht richtiger, dass sie an jedem Baustellenzaun zu lesen ist.“

Ich staune fast bei jedem § neu, wenn ich das Büchlein durchblättere.
Vielleicht möchte sich auch sonst noch jemand die Augen öffnen und den Star stechen lassen.

ISBN 3-548-36659-7 Buch anschauen

Beste Grüße und viel Vergnügen beim Lesen und Staunen.
Fritz

Richtig oder falsch gestellt
Nachdem ein Verbrecher richtig gestellt wurde, ist er gestellt.
Nachdem ein Wecker richtig gestellt wurde, ist er gestellt.

Nachdem ein Irrtum richtiggestellt wurde, ist er weg.

Schreibe doch gleich auf Englisch, wenn Du gegen die bewährte Rechtschreibung bist!

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Hallo, Wolfgang,

Nachdem ein Irrtum richtiggestellt wurde, ist er weg.

… ein Irrtum, den der Duden richtig stellen kann:

rich|tig stel|len: s. richtig (I 1 a).

(Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch)

Gruß
Kreszenz

juristische Volksmythen" - so der Untertitel - werden von Dr.
jur. Ralf Höcker in seinem Lexikon der Rechtsirrtümer
genannt und richtig gestellt.

In Auszügen auch online verfügbar: http://www.rtl.de/ratgeber/rtlratgeber_856703.php

Gruss,
Schorsch