Zechprellerei

Mich würde mal interessieren ab wann man als Zechpreller in einem Restaurant gilt. Ich habe da mal was gehört, wenn man zwei mal den Kellner gerufen hat, und er kommt nicht zu abrechnen, ab welchen Zeitpunkt man ohne zu bezahlen gehen kann. Natürlich ohne sich strafbar zu machen.

du bist auch ein zechepreller wenn du rausgehst nachdem du ihm dreimal oder zweimal gerufen hast. son einen quatsch…! wenn er nicht kommt dann gibst du ihm das geld auf den tisch und wenn du nicht weist wie viel er bekommt dann gehst du zur kasse oder sprichst ihn an. wenn er dann kein geld haben will (was bestimmt nicht der fall sein wird) kannst du ja gehen

Mich würde mal interessieren ab wann man als Zechpreller in
einem Restaurant gilt. Ich habe da mal was gehört, wenn man
zwei mal den Kellner gerufen hat, und er kommt nicht zu
abrechnen, ab welchen Zeitpunkt man ohne zu bezahlen gehen
kann. Natürlich ohne sich strafbar zu machen.

Mich würde mal interessieren ab wann man als Zechpreller in
einem Restaurant gilt. Ich habe da mal was gehört, wenn man
zwei mal den Kellner gerufen hat, und er kommt nicht zu
abrechnen, ab welchen Zeitpunkt man ohne zu bezahlen gehen
kann. Natürlich ohne sich strafbar zu machen.

Es gab mal ein Urteil, nach dem es im konkreten Einzelfall straffrei blieb, daß die betreffenden Personen nach mehrmaligem Ordern der Rechnung im Verlauf einer halben Stunde schließlich das Etablissement verließen. Einen generellen Freifahrtschein stellt das Urteil nicht dar.

C.

P.S.
http://www.mdr.de/umschau/452933.html (ganz unten)
http://www.ruv.de/index.htm?url=/presse/2_rv-infocen…

Anschrift hinterlassen

du bist auch ein zechepreller wenn du rausgehst nachdem du ihm
dreimal oder zweimal gerufen hast. son einen quatsch…! wenn
er nicht kommt dann gibst du ihm das geld auf den tisch und
wenn du nicht weist wie viel er bekommt dann gehst du zur
kasse oder sprichst ihn an. wenn er dann kein geld haben will
(was bestimmt nicht der fall sein wird) kannst du ja gehen

Wenn Du kein Geld auf den Tisch legen willst (wer weiß, wer außer dem Kellner Gefallen daran findet?), kannst Du ja auch einen Zettel mit Deiner Anschrift oder - so vorhanden - Deine Visitenkarte hinterlassen. Dann hat der Bewirter die Möglichkeit, Dir nachher noch eine Rechnung zu schreiben (Deine Schuld[en] einzufordern).

Damit ist die ganze Sache auch weg vom Strafrecht (Zechprellerei = in alten StGB-Ausgaben auch als Zechbetrug benannt; vgl. § 263 StGB, Betrug).
Dann ist es nur noch „Schuldrecht“, also nach dem BGB abzuhandeln.

Interessant ist auch …
… liebe Mitleser,

ab wann man ein Lokal nach der Bestellung von Essen verlassen darf (auch
hier natürlich unter Hinterlassung einer Adresse, damit man sich hinterher -
möglicher Weise gerichtlich - darum streiten kann, ob das Essen dann noch zu
bezahlen gewesen wäre).
Ich erinnere mich an ein Urteil, das 1 Stunde ansetzte.
Gruß
Bolo2l

… liebe Mitleser,

ab wann man ein Lokal nach der Bestellung von Essen
verlassen darf

das wird von der Art des Lokals abhängen. In einem Schnellimbiß (muss ja nicht gleich McDonalds sein) sollte ich auf das Mittagsmenü nicht einmal 15 Minuten warten müssen; in einem Gourmet-Lokal kann eine Stunde absolut normal sein.

(auch hier natürlich unter Hinterlassung einer Adresse, damit man
sich hinterher -
möglicher Weise gerichtlich - darum streiten kann, ob das
Essen dann noch zu
bezahlen gewesen wäre).

Sinnvoll ist es oft schon beim Bestellen zu fragen, wie lange es dauern wird. Dadurch erspart man sich Ärger. Wenn’s dann wesentlich länger dauert, als angekündigt, wird wohl kaum ein Wirt eine Rechnung für nicht konsumierte Speisen stellen versuche.

Ich erinnere mich an ein Urteil, das 1 Stunde ansetzte.
Gruß
Bolo2l

lg. Christine