Zehnerkarten - nur ein Jahr gültig?

Hallo!

Stellt euch mal vor, es gäbe einen Betreiber von Sportanlagen, wie Schwimmbäder, Eishallen, oder was immer ihr euch vorstellen könnt. Dieser Betreiber verkauft nicht nur einzelne Eintrittskarten, sondern auch Zehnerkarten (oder 20er, 30er usw.) , mit denen man etwas günstiger seine Einrichtung zehnmal (oder entsprechend öfter) nutzen kann. In seinen AGBs steht, dass diese Mehrfachkarte jedoch nur innerhalb eines Jahres gültig ist.

Ist das so überhaupt zulässig? Besteht ein Anspruch darauf, die nicht genutzten Eintritte nach Ablauf des Jahres zurückerstatten zu lassen? Ist eine so kurze Laufzeit von einem Jahr überhaupt zulässig oder müsste sich die maximale Gültigkeitsdauer an den gängigen Verjährungsfristen orientieren?

Viele Grüße

Anne

Drei Jahre
Hallo!

Rein rechtlich gesehen ist das ein Gustchein und die sind seit 2002 in Deutschland drei Jahre gültig.
Egal was in den AGBs steht.

Gruß

Merrick

Gutschein?
Hallo,

Rein rechtlich gesehen ist das ein Gustchein

sehe ich nicht ganz so. Ein Gutschein bedeutet, dass man das Recht hat, sich beim Aussteller eine bestimmte Ware oder Leistung auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert entspricht, also dem Gläubiger die freie Wahl der Art der Leistung des Schuldners bietet.

Hier liegt die Sachlage aber etwas anders. Es handelt sich um klar und fest definierte Leistungen, die im voraus bezahlt wurden um einen Rabatt zu erlangen. Zudem: Gutscheine verjähren seit der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2002 innerhalb der regelmäßigen Frist von drei Jahren nach Ausstellung, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstelljahres. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gutschein befristet ist, sofern die Frist nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Geschäftszweiges ihrerseits „angemessen“ ist […] (Wikipedia).

Ganz so eindeutig sehe ich die Sache daher nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

Rein rechtlich gesehen ist das ein Gustchein

sehe ich nicht ganz so. Ein Gutschein bedeutet, dass man das

Dann vielleicht erstmal klären was diese Zehnerkarte überhaupt ist.

Weil auch rein rechtlich der Begriff Gutschein nicht existiert.
„Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert.“ [Auch die Wikipedia. :wink:]

Das würde passen.
Dokument. Anspruch auf Leistung.

Recht hat, sich beim Aussteller eine bestimmte Ware oder
Leistung auszusuchen, die dem im Gutschein angegebenen Wert
entspricht, also dem Gläubiger die freie Wahl der Art der
Leistung des Schuldners bietet.

Ganz so eindeutig sehe ich die Sache daher nicht.

Also, was ist das?

Gruß

Merrick

Hallo,

Ganz so eindeutig sehe ich die Sache daher nicht.

Also, was ist das?

eine vereinbarte Leistung, die im voraus bezahlt wurde. Also normales Vorkassegeschäft.

Würde ich so sehen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ganz so eindeutig sehe ich die Sache daher nicht.

Also, was ist das?

eine vereinbarte Leistung, die im voraus bezahlt wurde. Also
normales Vorkassegeschäft.

Das würde ja bedeuten das der „Gutschein“ gar nicht verfällt.
Denn die Vorkasse zeichnet sich ja dadurch aus das man erst zahlt und dann die Ware/Dienstleistung erhält.
Das müsste dann ja heissen das diese Zehnerkarte im Prinzip eine Prepaidkarte ist. Auf Deutsch eine Guthabenkarte. (Wer aus Austria kommt: Wertmarke) Davon habe ich aber noch nie gehört.
Außer …
Nein, das kann nicht sein.

Also Vorkasse würde ich das auch nicht nennen.
Hat hier keiner den passenden Paragraphen zur Hand? :wink:

Ich muss Anne mal danken. Ganz ernsthaft.
Das ist so eine Frage wo jeder denkt „Ist doch einfach“ und dann stellt sich heraus das noch nicht mal klar ist worüber man redet.
So was mag ich. :smile:

Gruß

Merrick

Hallo!

Vielen Dank für euere Antworten!

Was könnte denn jetzt ein Mehrfachkartenbesitzer tun, der noch Reste auf seinen Karten hat, die aber schon 2 und 5 Jahre alt sind?

Die älteren entsorgen und mit den jüngeren das Personal zum Umtausch auffordern? Oder die Karten im gesamten Umkreis bei den Leuten einsammeln und einen Anwalt beauftragen :wink:? Falls ja, wie alt dürfen die Karten sein?

Gruß

Anne