Moin!
Ist es bei Zeichen 209-10 (http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-10.gif) bzw 209-20 (http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-20.gif) erforderlich, zu blinken bzw „den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen“?
Gruss
Mutschy
Moin!
Ist es bei Zeichen 209-10 (http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-10.gif) bzw 209-20 (http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-20.gif) erforderlich, zu blinken bzw „den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen“?
Gruss
Mutschy
Hallo,
Ist es bei Zeichen 209-10
(http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-10.gif) bzw
209-20 (http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/209-20.gif)
erforderlich, zu blinken bzw „den Fahrtrichtungsanzeiger zu
betätigen“?
wenn man sich an die gültigen Vorschriften halten will, ja. § 9 StVO sieht keine Ausnahme vor.
Gruß
Christian
Danke u ein * dafür! owT
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