Schild 315 erlaubt das Parken auf dem Geheweg. Müßte man dann unbedingt so parken oder läge man richtig mit der Auffassung, „erlaubt“ heißt, daß man darf, nicht daß man muß. Dürfte man auch vollständig auf der Fahrbahn parken, sofern niemand behindert wird?
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Weil manchmal möchte man Reifen und Fahrwerk das erklimmen von Bordsteinen nicht unbedingt zumuten.
Hi,
steht doch unten im Text des von dir eigebetteten Links
"StVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
Parken
Zeichen 315
Parken auf Gehwegen
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Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf Gehwegen.
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Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.
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Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden. Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind. Das Zusatzschild „nur mit Parkschein“ kennzeichnet den Geltungsbereich von Parkscheinautomaten.
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Der Anfang des erlaubten Parkens kann durch einen waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen in entgegengesetzte Richtung weisenden Pfeil gekennzeichnet werden. "
cu naseweis
Hi,
steht doch unten im Text des von dir eigebetteten Links
"StVO zu Zeichen 315 Parken auf Gehwegen
Das Zeichen erlaubt Fahrzeugen mit einem zulässigen
Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken (§ 12 Abs. 2) auf
Gehwegen."
Ja, da steht erlaubt. D.h. für mich, daß ich eben darf, aber nicht muß. Ich versuche zu klären, ob ich da richtig liege oder irre.
Hallo,
Ja, da steht erlaubt. D.h. für mich, daß ich eben darf, aber
nicht muß. Ich versuche zu klären, ob ich da richtig liege
oder irre.
Lies weiter was dort steht:
„2. Im Zeichen wird bildlich angeordnet, wie die Fahrzeuge aufzustellen sind.“
Ergo: muss!
Grüße,
Tinchen
hi,
an die dargestellte parkordnung muss sich gehalten werden.
für kfz über 2,8 t besteht ergo dort parkverbot, weil diese kfz den gehweg nicht befahren dürfen.
hauptmann