Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage. Es geht mir hier nur um reines Interesse:
Sind Verkehrszeichen, welche ausschließlich auf der Fahrbahn sind, bindend oder haben diese dann mehr eine „beratende“ Funktion?
Ich stelle mir dabei folgendes vor:
In einem Bahnhofstunnel so wie hier ist rechts und links auf den Wegen dieses Zeichen, daneben noch ein Schild mit dem Text „Radfahrer absteigen“ (das Schild ist sowieso nichtssagend habe ich mal gelesen. Bei Bedarf suche ich das nochmal raus).
Auf der Fahrbahn bzw. den Schienen ist dieses Zeichen auf den Asphalt gedruckt.
Ist das letzte Zeichen genauso rechtlich bindend wie ein Blechschild oder ist dies mehr eine Bitte, hier nicht zu fahren?
Danke im Vorraus!
-Thunderbird-