Zeichen auf der Fahrbahn relevant?

Hallo,

ich habe mal eine kleine Frage. Es geht mir hier nur um reines Interesse:

Sind Verkehrszeichen, welche ausschließlich auf der Fahrbahn sind, bindend oder haben diese dann mehr eine „beratende“ Funktion?
Ich stelle mir dabei folgendes vor:
In einem Bahnhofstunnel so wie hier ist rechts und links auf den Wegen dieses Zeichen, daneben noch ein Schild mit dem Text „Radfahrer absteigen“ (das Schild ist sowieso nichtssagend habe ich mal gelesen. Bei Bedarf suche ich das nochmal raus).
Auf der Fahrbahn bzw. den Schienen ist dieses Zeichen auf den Asphalt gedruckt.

Ist das letzte Zeichen genauso rechtlich bindend wie ein Blechschild oder ist dies mehr eine Bitte, hier nicht zu fahren?

Danke im Vorraus!

-Thunderbird-

Hi,

meines Wissenes sind alleinig auf die Straße gemalte Zeichen sogar unzulässig, wenn kein normales Schild derselben Sorte dabei steht. Damit dürfte die Gültigkeitsfrage geklärt sein.

Wikipedia sagt: „Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf der Fahrbahn markiert werden. Sie haben aber nur Hinweis- oder Erinnerungscharakter und sind gesetzlich nicht bindend.“

Diese Äußerung genieße ich natürlich der Quelle wegen mit Vorsicht, zumal sich das Zitat auf Tempolimit-Zeichen beschränkt und somit nicht sicher übertragbar ist.

MfG
Marius

Hallo,

auch wenn es unsere lieben radfahrer nicht wahrhaben wollen…
die Zeichen und Weisungen der
Straßen-Verkehrs-Ordnung
gelten auch für sie.

Fahrbahnmarkierungen in Form eines Verkehrszeichens weisen nach:

VwV-StVO zu § 42 Abs. 6 Nr. 3 Schriftzeichen und Wiedergabe von
Verkehrsschildern auf der Fahrbahn

noch einmal besonders auf die bestehenden Vorschriftzeichen der StVO hin.

Hallo,

Hallo,

auch wenn es unsere lieben radfahrer nicht wahrhaben
wollen…
die Zeichen und Weisungen der
Straßen-Verkehrs-Ordnung
gelten auch für sie.

Das habe ich nie bestritten. Aber es geht mir darum ob dieses Zeichen überhaupt Gültigkeit besitzt.

Fahrbahnmarkierungen in Form eines Verkehrszeichens weisen
nach:

VwV-StVO zu § 42 Abs. 6 Nr. 3 Schriftzeichen und Wiedergabe von
Verkehrsschildern auf der Fahrbahn

Also in der VwV-StVO habe ich den § 42 Richtzeichen gefunden. Aber mit dem Absatz 6 Nr 3 bin ich überfragt.

Aber du sagst ja selbst

noch einmal besonders auf die bestehenden Vorschriftzeichen
der StVO hin.

Was ist aber, wenn es das einzige Zeichen ist? Dann ist ja das „noch einmal“ hinfällig, wie auch Otsegolectric schon meinte.

Ich hoffe du verstehst was ich meine.

Gruß
-Thunderbird-

Frage mich manchmal warum die Leute auf eine einfache Frage nicht antworten können ohne zusätzlich noch gegen Radfahrer zu schiessen.

Darüber hinaus möchte ich dich darauf aufmerksam machen, dass du nicht die StVO zitierst sondern die VwV-StVO, die man wohl nicht auswendig kennen muss. Im Übrigen steht das von dir zitierte in §38 Nr55.

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Frage mich manchmal warum die Leute auf eine einfache Frage
nicht antworten können ohne zusätzlich noch gegen Radfahrer zu
schiessen.

Na weil der geneigte Radfahrer immer fragt um das Gesetz zu brechen :wink:

Darüber hinaus möchte ich dich darauf aufmerksam machen, dass
du nicht die StVO zitierst sondern die VwV-StVO, die man wohl
nicht auswendig kennen muss. Im Übrigen steht das von dir
zitierte in §38 Nr55.

Jetzt habe ich das Ganze auch gefunden.
Aber was heißt das nun?

„Durch Schriftzeichen, Sinnbilder oder die Wiedergabe eines Verkehrszeichens auf der Fahrbahn kann der Fahrzeugverkehr lediglich zusätzlich auf eine besondere Verkehrssituation aufmerksam gemacht werden. Von dieser Möglichkeit ist nur sparsam Gebrauch zu machen. Sofern dies dennoch in Einzelfällen erforderlich sein sollte, sind die Darstellungen ebenfalls nach den RMS auszuführen.“

Wäre es dem Radfahrer damit nun erlaubt, auf der Schiene zu fahren oder eher nicht?
Auf dieser Seite ist das Schild „Radfahrer absteigen“ näher beleuchtet. In diesem Fall würde Punkt 1 zutreffen.

Gruß
-Thunderbird-

Frage mich manchmal warum die Leute auf eine einfache Frage
nicht antworten können ohne zusätzlich noch gegen Radfahrer zu
schiessen.

Hallo,

könnte am Verhalten der Radfahrer liegen. Die hinterfragen alle Blauschilder auf die Pflicht zur Beachtung.

Gruß

Nostra

3 Like

Hallo,

Hallo,

könnte am Verhalten der Radfahrer liegen. Die hinterfragen
alle Blauschilder auf die Pflicht zur Beachtung.

Die Diskussion kommt mir bekannt vor :o)
Aber ist es nicht besser sich einen Kopf zu machen anstatt stupide drauf loszufahren „es wird schon nichts passieren“?
Ich verstehe aber worauf du hinaus willst.
Das war auch wirklich mehr eine Frage aus Interesse. Weil es mir halt neulich aufgefallen war. Durch den Tunnel fahren Bahnen und Busse - Da spart man sich das sowieso, wenn es möglich ist.

Gruß

Nostra

Gruß
-Thunderbird-

Hallo,

es ist ja nicht das einzige Zeichen…siehe das Bild im Link…

die Fahrbahnmarkierung ist ja hauptsächlich für diejenigen,die zu blöd dafür sind,nach rechts und links zu guggen…oder nicht guggen wollen…gut der Radfahrer auf dem Bild hat ja Seniorenalter und
MUSS vielleicht da durch…Anweisung der Rentenkasse zum Einsparen von Rente…*Ironietag*…