Zeichen und Weisungen eines PVB

Folgender, rein hypothetischer Fall:

Ein PKW-Führer fährt auf eine beampelte Kreuzung zu. Diese zeigt für ihn Rotlicht.

Im direkten Wirkungsbereich der Kreuzung steht ein Polizeibeamter. Zudem trägt er u. a. eine Warnweste.

Der Polizeibeamte winkt nun in Richtung PKW-Führer. Dieser missversteht die Geste und fährt bei Rotlicht in die Kreuzung ein, da er denkt, dass er gemeint ist und die Zeichen und Weisungen des Beamten ihm gelten.

Beim Einfahren in die Kreuzung stellt der Fahrzeugfüher fest, dass eine Gruppe Schulkinder gemeint waren, welche der Beamte begleitet.

Der Beamte hält den Fahrzeugführer an und schreibt ihm eine Anzeige (Mehr als eine Sekunde Rotlicht, Fahrverbot etc.).

Hat der Fahrzeugführer eine Chance aus der Sache herauszukommen ?

Hallo,

leichtere Fragen hast Du keine?

Mal hypothetisch betrachtet,

die Zeichen eines Polizisten haben Vorrang vor der Ampel. Wenn die Zeichen missverständlich waren, sollte zumindest das Fahrverbot mit dem Argument des Augenblicksversagens vermeidbar sein.

Das sollte wohl dann aber ein Richter entscheiden. Persönlich würde ich da schon Einspruch gegen den BGB einlegen.

Gruß

hartmut

Hallo,

Der Polizeibeamte winkt nun in Richtung PKW-Führer. Dieser
missversteht die Geste und fährt bei Rotlicht in die Kreuzung
ein, da er denkt, dass er gemeint ist und die Zeichen und
Weisungen des Beamten ihm gelten.

Gab es bei Dir in der Fahrschule keinen Unterricht über die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten? Dann lies nochmal nach: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_36.php und beschreib mal genauer, wie er da denn nun gewinkt hat und wie er zum PKW-Führer stand.
Gruß
loderunner

Hallo!

M.E. kann die einzig vernünftige Antwort in einem solchen Fall sein, sofort(!) einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Gruß,
M.

Hi,

Gab es bei Dir in der Fahrschule keinen Unterricht über die
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten?

lol, also ob sich nur ein Polizist an diese merkwürdigen Zeichen halten würde. Das kommt schon mal vor, aber das ist weder üblich noch nötig (wie auch in deinem Link noch mal steht). Bin grade heute zweimal von PB angewiesen worden und keiner hat die o.g. Zeichen verwendet.

grüße,
J~

lol, also ob sich nur ein Polizist an diese merkwürdigen
Zeichen halten würde.

Besten Dank für Deinen Kommentar. Genau so siehts nämlich aus…

Gab es bei Dir in der Fahrschule keinen Unterricht über die
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten? Dann lies nochmal
nach: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_36.php

Du bist so schlau… Danke, Danke, Danke…

Okay, der Fahrzeugführer wird den Bußgeldbescheid abwarten und dann damit mal zu einem RA gehen… Oder macht es jetzt schon Sinn dort vorzusprechen ? Gibt ja noch nicht mal ein Az. ?!?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin!

M.E. kann die einzig vernünftige Antwort in einem solchen Fall
sein, sofort(!) einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Gruß,
M.

Okay, der Fahrzeugführer wird den Bußgeldbescheid abwarten und
dann damit mal zu einem RA gehen… Oder macht es jetzt schon
Sinn dort vorzusprechen ? Gibt ja noch nicht mal ein Az. ?!?

Man sollte sicherstellen, nach Erhalt des Bescheides die 2 Wochen Frist einhalten zu können.
Ich dachte, der Wisch wäre schon da?
Vielleicht kommt ja gar nichts.

Gruß,
M. (IANAL)

Man sollte sicherstellen, nach Erhalt des Bescheides die 2
Wochen Frist einhalten zu können.
Ich dachte, der Wisch wäre schon da?
Vielleicht kommt ja gar nichts.

Gruß,
M. (IANAL)

Ne, ist noch nichts gekommen. Aber Dein Wort in Gottes Ohr :wink: Vielleicht hab ich ja Glück :smile:

Gruß, Domi