Zeichensetzung der wörtlichen Rede

Hallo Experten!

Da sich in jedem Deutschbuch eine andere Fassung findet, sich meine Deutschkollegen und ich deshalb nicht einig sind, muss ich wohl euch fragen:

Wie ist die korrekte Zeichensetzung (nach der neuen Rechtschreibung!)im folgenden Fall?

Der Begleitsatz ist in die wörtliche Rede eingeschoben, es handelt sich um einen Frage - oder Aufforderungssatz.

z.B: „Das gehört mir“, rief er, „lass die Finger davon!“
oder: „Das gehört mir!“, rief er, „lass die Finger davon!“
oder: „Das gehört mir!“, rief er. „Lass die Finger davon!“
oder: „Das gehört mir!“ rief er, „lass die Finger davon.“

Alle diese Möglichkeiten sind mir in Büchern schon untergekommen. Was stimmt denn nun? Oder anders gefragt: Was stimmt denn überhaupt nicht?

Bei Aussagesätzen scheint die Sache ja klar zu sein, da nach dem ersten Teil der Rede ja kein Punkt zu machen ist. Deshalb schreibe ich natürlich klein weiter. Aber wie schauts bei Frage - und Rufzeichen aus? Wo setze ich sie?

Bitte klärt mich auf!

Liebe Grüße, Dorli

Zeichensetzung der wörtlichen Rede
Hallo Doris,

eigentlich wollte ich dir spontan antworten, habe dann aber vorsichtshalber nachgeguckt und festgestellt: Da hat sich mit der neuen Rechtschreibung was geändert:

Das Ausrufezeichen steht vor dem schließenden Anführungszeichen, wenn es zur Anführung gehört. Danach steht am Satzende kein Punkt mehr; wenn jedoch der übergeordnete Satz folgt oder weitergeführt wird, dann muss nach den neuen Regeln ein Komma gesetzt werden. - „Komme mir nicht mehr unter die Augen!“, rief sie wütend.

Also:

„Das gehört mir“, rief er, „lass die Finger davon!“

Richtig. Ein Ausruf wird durch den Begleitsatz unterbrochen.

„Das gehört mir!“, rief er, „lass die Finger davon!“

Auch richtig. Hier wird der erste Teil des Ausrufs stärker empfunden, deshalb schon dort ein Ausrufezeichen, nach neuer Regel zusätzlich ein Komma.

„Das gehört mir!“, rief er. „Lass die Finger davon!“

Rechtschreibtechnisch auch richtig, aber sprachlich nicht so gut, weil der zweite Ausruf keinen Begleitsatz hat. Dass der Ausruf von derselben Person stammt wie der erste kann man nur vermuten.

„Das gehört mir!“ rief er, „lass die Finger davon.“

Falsch. Nach dem ersten Teil des Ausrufs muss nach der neuen RS ein Komma hinter dem Ausfrufezeichen stehen. Der zweite Teil des Ausrufs ist ganz klar ein Befehl, hier fehlt das Ausrufezeichen.

Danke!
Und auf gut deutsch: Es gibt mal wieder keine einheitliche Regelung! Das macht es nicht gerade einfacher. Es ist leider nicht so leicht Kindern zu erklären, wie es nun eigentlich richtig ist, wenn es so viele Möglichkeiten gibt, es nicht nur richtig, sondern auch falsch zu schreiben. Und Schüler sind sehr kreativ im Entwickeln von „eigenen Lösungen“…

z. B: Das gehört mir: „Rief er, lass die Finger davon!“

Liebe Grüße, Dorli

„Das gehört mir!“, rief er. „Lass die Finger davon!“

Rechtschreibtechnisch auch richtig, aber sprachlich nicht so
gut, weil der zweite Ausruf keinen Begleitsatz hat. Dass der
Ausruf von derselben Person stammt wie der erste kann man nur
vermuten.

da würde ich ein klein wenig widersprechen. diese konstruktion
kann auch verwendet werden, um eine pause im sprechen noch
deutlicher anzuzeigen als nur mit dem einschub des „rief er“.
wenn ich schreibe:

„Das gehört mir, lass die Finger davon!“, rief er.

tendiere ich dazu, dass es schnell in einem durch gesprochen
wird.

„Das gehört mir!“, rief er, „Lass die Finger davon!“

enthält schon eine leichte zeitliche verzögerung. und

„Das gehört mir!“, rief er. „Lass die Finder davon!“

enthält eine deutliche pause.

gruß
tobias

„Das gehört mir!“, rief er. „Lass die Finger davon!“

Rechtschreibtechnisch auch richtig, aber sprachlich nicht so gut, weil der zweite Ausruf keinen Begleitsatz hat. Dass der Ausruf von derselben Person stammt wie der erste kann man nur vermuten.

da würde ich ein klein wenig widersprechen. diese konstruktion kann auch verwendet werden, um eine pause im sprechen noch deutlicher anzuzeigen als nur mit dem einschub des „rief er“.

Wieso „widerpricht“ mir das?

Ich habe nicht gesagt, dass man das nicht so schreiben darf. Da der zweite Teil aber keinen Begleitsatz hat, ist nicht sicher, wer hier spricht. Es könnte sich auch jemand anders in das Gespräch eingeschaltet haben.

Peggy