Hallo Peter
Du darfst keinesfalls Deine Idee ohne
Verschwiegenheitserklärung oder ähnlicher Vereinbarung
nachfragen.
Nennt sich Geheimhaltungserklärung oder -vereinbarung.
Oder (was ja in der Regel praktiziert wird ist, wenn man an einen Unternehmer antritt) eine Zeitbegrenzte Zurückhaltungsabkommen ZB. für sagen wir mal für zwei oder drei Jahren.
Sowieso wird sich in diesem Zeitraum sich der Sinn der Erfindung heraustellen.
Wenn in dieser Zeit keine Sau sich dafür interresiert, dann ist die Sache ad Ackta.
Und in der Regel macht der Erfinder, dann keinen Antrag für die Amtliche Überprüfung was spätensten nach drei Jahren in die Wege geleitet werden muss (was ja erst die Kosten verursachen wird, bis dann hat die Sache nur max. 60 Eu gekostet:smile: und damit gilt der Antrag als zurückgenommen. Bis da hat er aber den vollen Schutzt ohne dieser Überprüfung auch. Diese kann aber jeder beantragen.
Ist das der Fall dh. nicht er sondern Jemand hat das in die Wege geleitet (und natürlich bezahlt:smile:, dann kann er erst die Sektflasche getrost öffnen:smile:
Weil offensichtlich ist Biss da:smile:)))))
…
MfG Peter(TOO)
Balázs