Zeichnungsberechtigung bei Nachlass

Hallo Leute,

ich war bis letzten Samstag Betreuer meiner Oma (in Hessen). Die Betreuung schließ auch finanzielle Angelegenheiten ein. Wie schon herauszulesen wurde diese Verantwortung aufgrund des Todesfalles beendet.

In den letzten Monaten, hatte ich aufgrund mangelhafter Abrechnungen immer nur Abschläge auf die Pflegeheimkosten überwiesen.

Habe ich jetzt noch die Rechte (oder Pflichten), die offenen Forderungen des Heimes abzuwickeln, oder muß ich warten, bis der Nachlaß endgültig geklärt ist?

Ciao

Uwe

P. S.: Der Nachlaß dürfte nach Abzug der Beerdigungskosten ca. 0 +/- EUR 500.- wert sein.

Hallo Uwe,
wie Du richtig erkannt hast, ist Deine Betreuung mit dem Sterbefall beendet. Eine Begleichung von Rechnungen die vorher entstanden sind würde ich deshalb nur mit Rücksprache und Einverständnis des Vormundschaftsgerichtes ausführen.Wende Dich da an den zuständigen Rechtspfleger.
Gruß elmore