wer hat Erfahrung mit Erstattung einer Zeichnungsgebühr (=Gebühr, die die Bank bei Zeichnungen verlang, unabhängig davon, ob es zur Zuteilung kommt oder nicht). Meines Wissens nach ist diese nicht zulässig, ich weiss aber nicht ob es dazu schon ein Urteil.
Wer kann mir weiterhelfen ?
Danke
Christian
Es kommt darauf an, wie diese Gebühr begründet wird. Wenn diese als Gebühr für die Bearbeitungskosten verlangt wird, so ist sie rechtmäßig.
Eine Gebühr f. die nichtzuteilung ist nicht zulässig.
Ivo
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hi christian,
nahezu alle banken bringen die zeichnungsgebühr clevererweise nicht mit der order, sondern mit dem aufwand zeichnungen überhaupt anbieten zu können in verbindung. solange sie damit keine echten gewinne einfahren, sondern es nur der aufwandsdeckung dient, ist es rechtens.
ein chance sehe ich momentan überhaupt nicht, auch, wenn verschiedene verbraucherverbände dies glauben machen wollen.
der bundesverband deutscher banken sitzt momentan an einer bundesweit geltenden regelung für alle privatbanken, die vorraussichtlich dezember/januar bekanntgegeben werden wird und dann verbindlich für die banken ist. wie wir es aus der vergangenheit schon kennen, wird es höchstwahrscheinlich im falle einer kuzndenfreundlichen entscheidung rückwirkend eingeführt, sodass du jetzt den ärger aufheben kannst.
viele grüße und viel erfolg bei den nächsten zeichnungen
terror