Hallo zusammen,
gibt es in der LBauO RP oder einem anderen Gesetzbuch eine Rechtsordnung zum Internetausbau in einem neu geplantem Neubaugebiet.
Wir haben in einen Neubaugebiet ein EFH gebaut und haben in diesem Bauabschnitt mit Abstand die schlechteste Internetanbindung im ganzen Ort. Der alte Ortsteil liegt sehr nah am Vermittlungsgebäude der Telekom und kommt in den Genuss von VDSL 50mBit und darüber hinaus hat der komplette alte Ortkern eine Kabelfernsehverkabelung von Kabel Deutschland mit der Möglichkeit zu 100mBit.
Der letzte Teil (ca. 15EFH und ca. 20 DHH) des Neubaugebietes wurde jetzt ausgebaut. In diesem letzten Teil wurde weder Kabelfernsehen noch Glasfaser verlegt und durch die Entfernung zur Vermittlungsstelle auch in manchen Häusern nur „3 mBit“ mit effektiv nur 1,0 - 1,5 ankommenden mBit.
Auf Nachfrage bei der Gemeinde, wurde uns mitgeteilt, dass das unser Problem sei und die Gemeinde da keine Schuld bei sich sieht. Das Architektenbüro, die die Planung für die Gemeinde durchführte sagt, dass mit 1mBit die Grundversorgung hergestellt sei und wir froh sein könnten, das wir überhaupt eine Internetleitung haben, in anderen Orten in RP gibt es sowas erst gar nicht.
Zur Erklärung: Die Gemeinde liegt im Ballungsraum in Ludwigshafen und hat die höchsten Grundstückspreise weit und breit. Wir sind davon ausgegangen, daß in der heutigen Zeit der Internetausbau im Vordergrund stehen sollte. Zumal der restliche Ort, als auch das alte Neubaugebiet einen Kabelanschluss haben. Lediglich die letzten beiden Straßen in neuen Neubauabschnitt wurden nicht mit einem Kabelanschluss versehen.
Wer kann hier Ansprechpartner oder Anlaufstellen zur Rechtsberatung nennen? Wie kann man rechtlich eine Nachbesserung erreichen?
Vielen Dank.