Zeigen von 'Filmchen' aus dem Internet

Hallo Wissende,

was ist zu beachten , wenn beispielsweise youtube-Filme gezeigt werden sollen
a) vor einer kleinen Gruppe Gleichgesinnter (

Soweit du keinen Schaden erzeugst, heißt Eintrittsgelder nehmen oder sonstiges, kannst du nicht auf Schadensersatz oder sonstiges verklagt werden.
Wie das allerdings mit Urheberrechten ausschaut, muss dir das hier jemand anders beantworten :smile: - dürfte aber aufs gleiche hinauslaufen.