Zeigt Blutprobe ob die Person bereits tot war?

Liebe Experten,

Ich schreibe eine Geschichte, die in der Zukunft spielt und in der ein Kopfgeldjäger vorkommt. Wie der Name sagt, brachte man früher als Beweis, dass man eine gesuchte Person unschädlich gemacht hatte, deren Kopf mit.

Für die Figur in meiner Geschichte suche ich nun eine etwas weniger makabere und „modernere“ Art diesen Beweis zu erbringen und dachte an das Entnehmen einer Blutprobe kurz nach dem Tod. Anhand der DNA liesse sich feststellen, ob es sich um das Blut der gesuchten Person handelt.

Doch könnte man anhand einer solchen Probe auch feststellen, ob die Person zum Zeitpunkt der Blutentnahme tot war? Falls ja, wie lange müsste man warten? Oder würde der Tod eine Blutentnahme verunmöglichen?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Livertia

Doch könnte man anhand einer solchen Probe auch feststellen,
ob die Person zum Zeitpunkt der Blutentnahme tot war? Falls
ja, wie lange müsste man warten? Oder würde der Tod eine
Blutentnahme verunmöglichen?

Nach dem Tod kommet es zur Ausschüttung von Kalium, findet man in einer Blutprobe also Kaiumwerte, die mit dem Leben nicht vereinbar sind, so ist die Person tot.
Den genauen Zeitpunkt kann ich allerdings nicht angeben, ein Lehrbuch der Gerichtsmedizin würde weiterhelfen.

Blutentnahmen finden nach dem Tod gewöhnlich aus der V. femoralis statt, etwa bei Unfallopfern zur Bestimmung des Blutalkoholwertes. Aus den üblichen peripheren Venen läßt sich nach einem Kreislaufstillstand kein Blut mehr gewinnnen.

Im Ganzen: Eine makabre Frage.

Vielen Dank für deine klare und äusserst hilfreiche Antwort, Priamos1.

Im Ganzen: Eine makabre Frage.

In der Tat - glücklicherweise dient sie nur der realistischeren Darstellung einer erdachten Geschichte.

Viele Grüsse,
Livertia

Hi livertia!

Ich schreibe eine Geschichte…
Oder würde der Tod eine
Blutentnahme verunmöglichen?

Magst du dich in deiner Geschichte nicht etwas eleganter ausdrücken?

Ich als Deutschlehrerin finde es allmählich ganz furchtbar, wie eine doch facettenreiche Sprache zusehends verkommt.

just my 2 cents (das klingt in Deutsch nicht so schön)

Liebe Grüße
Flaschenpost

Liebe Flaschenpost,

Ich bin nicht sicher, worauf genau du anspielst. Jedenfalls hat mein Forumsbeitrag nichts mit dem Schreibstil der Geschichte zu tun. Hier habe ich nur versucht meine Frage so knapp und präzise wie möglich zu stellen.

Grüsse,
Livertia

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Hi,

das hat sie doch geschrieben. „verunmöglichen“ ist kein Wort der deutschen Sprache, sondern eine Eigenkreation die bei einigen geneigten Lesern eher eine Gänsehaut verursacht, die nicht vom Krimi kommt. :smile: Ist mir auch sofort aufgefallen. Könnte nur noch durch ein „verunmöglichbar“ getoppt werden.

Natürlich hat das mit der Sache an sich und deiner Frage gar nix zu tun, deswegen wurde ein „ot“ angefügt (off topic).

Gruß und viel Spaß beim Schreiben
Nita

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Liebe Nita

Danke für deine Erklärung.

Wie interessierte Mitleser unter diesem Link sehen können, gibt es das Wort jedoch tatsächlich: http://www.duden.de/definition/verunm%C3%B6glichen
Es ist jedoch als ein in der Schweiz übliches Wort gekennzeichnet. Da ich Schweizerin bin, muss ich mir da aber wohl kein schlechtes Gewissen machen. :wink:

Viele Grüsse,
Livertia

ja, das ist so

Da ich Schweizerin bin, muss ich mir da aber wohl kein schlechtes Gewissen machen.

Nimms locker
(…)

kleiner Korrekturversuch
Hi,

Nach dem Tod kommet es zur Ausschüttung von Kalium, findet man in einer Blutprobe also Kaiumwerte, die mit dem Leben nicht vereinbar sind, so ist die Person tot.

Das ist nicht so wirklich richtig.
Richtig ist vielmehr, dass es nach dem Eintreten des Todes zu keinerlei Ausschüttungen oder wie auch immer kommt.
Richtig ist ferner, dass es - ACHTUNG - während des Sterbens (sofern der Tod nicht urplötzlich eintritt), also während eines Sterbeprozesses zu, formulieren wir mal finalen Hormonfreisetzungen in die Blutbahn kommen kann. Diese Spuren sind für eine Feststellung im Sinne der Ursprungsfrage allerdings nicht verwertbar, da zu stark unterschiedlich und die Werte des Individuums vor Eintritt des Sterbeprozesses nur äusserst selten bekannt sind.

Den genauen Zeitpunkt kann ich allerdings nicht angeben, ein Lehrbuch der Gerichtsmedizin würde weiterhelfen.

Tatsächlich setzen unmittelbar nach Eintritt des Todes die verschiedenen Reaktions- bzw. Auflösungsprozesse ein (die wenig appetitlichen Details wollen wir uns hier ersparen). Diese betreffen auch das Blut. Bei einer Sectio legalis kann der Todeszeitpunkt auf etwa 2 Stunden genau (jedoch frühestens nach etwa 6 Stunden nach Todeseintritt) ermittelt werden.

Blutentnahmen finden nach dem Tod gewöhnlich aus der V. femoralis statt, etwa bei Unfallopfern zur Bestimmung des Blutalkoholwertes.

Zu viel mehr ist diese Probe dann auch nicht zu gebrauchen. Ich habe aber auch schon erlebt, dass die Probe von woanders (auch hier ersparen wir uns die Details) genommen wurde. Für eine Alkoholbestimmung ausreichend.

Aus den üblichen peripheren Venen läßt sich nach einem Kreislaufstillstand kein Blut mehr gewinnnen.

Das ist zutreffend.

Im Ganzen: Eine makabre Frage.

Och ne. Nicht wirklich :wink:

Ich hoffe, dass diese kleine Einlassung hilfreich war

Freundliche Grüsse
(…)

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Vielen Dank für deine Antwort, Ray.
Da muss ich mir wohl etwas anderes einfallen lassen. :smile:

Grüsse,
Livertia