Zeigt Planung einen offenen oder geschlossenen Revisionsschacht?

Hallo Christian,

ich habe 2 Fragen zu einem Kanalanschluss (Schmutzwasserkanal) bei einem Neubau.

  1. Ist es richtig, dass Schmutzwasserkanäle bei Neubauten (eigentlich immer) mit KG-Rohr erstellt werden?2) Wird der Revisionsschacht als geschlossene Röhre (wegen Geruchsbelästigung) erstellt?Ich habe eine Planungsunterlage und weiß nicht, ob dort im Revisionsschacht eine geschlossene Röhre oder offene Röhre geplant ist.Wäre es Dir möglich, Dir die Planung (ist nur der Revisionsschacht) abgebildet einmal anzuschauen.Leider kann man hier keine Datei anbinden.Wenn Du Dich bitte an meine e-mail [auch über das Profil erreichbar]melden könntest, dann würde ich Dir die Datei mit dem geplanten Revisionsschacht gerne senden.Wäre sehr wichtig für mich.Danke, Christine

Hallo!

  1. fast immer KG, selten aus Steinzeug

  2. Revisionsschacht(Übergabeschacht an Grenze privat/öffentlich) und dann je nach Länge(> 20 m) auch zwischendurch sind geruchsdicht. Das KG hat zwar in der Betonsohle des Schachtes eine Reinigungsöffnung,ist aber mit Deckel dicht verschlossen.

Offene Gerinne(so nennt man es) gibt bei Regenwasser und natürlich den öffentlichen Kanälen.

MfG
duck313

Hallo,

Zu 1: Grundleitungen bei Neubauten werden meistens aus KG-Rohren aus PVC oder PP erstellt. Die meisten Bauherren verwenden die Kunsstoffrohre wegen des geringeren Preises und dem leichteren Verlegen.
Steinzeugrohre sind stabiler, aber auch teurer und schwerer zu verlegen.

Zu 2: Innerhalb von Gebäuden sind Abwasserleitungen geschlossen mit Reinigungsrohren durch die Schächte zuführen.
Außerhalb von Gebäuden sollten Abwasserleitungen durch Schächte mit offenem Durchfluss geführt werden, sofern deren Deckel über der Rückstauebene liegen.
Für Schächte, deren Deckel unterhalb der Rückstauebene liegen, sind die Abwasserleitungen entweder geschlossen hindurchzuführen oder die Deckel in geeigneter Weise gegen das Austreten von Abwasser zu
sichern.

Liegen Schächte außerhalb von Gebäuden weniger als 5 m von Fenstern oder Türen von Aufenthaltsräumen oder Terrassen entfernt, muss das Austreten von Kanalgasen verhindert werden. Diese Festlegung gilt nicht für Anlagen, die ausschließlich Regenwasser führen und nicht an den Mischwasserkanal angeschlossen sind.

Hier habe ich einen Auszug aus der DIn 1986 Teil 100, wie die Schächte im Plan dargestellt werden: http://www.kreis-kanalservice.de/download/Schacht.jpg

Viel Erfolg!

MFG Alexander Kreis

Hallo Christine,

Hallo Christian,

? muß ich den kennen? Oder kommst du aus der ehemaligen Expertenabteilung und wolltest nur einen Christian anschreiben? Und denkst womöglich noch nur er bekäme das zu lesen? Sorry lady, du bist hier im Forum zu lesen, in Facebook, …

Leider kann man hier keine Datei anbinden.

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Gruß
Reinhard