Hallo allerseits,
sehr häufig gehen derzeit E-Mails durchs Land, die einen Satz in der Form „Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote
einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.“ enthalten.
Nun sind es häufig gerade die Anbieter, die keine Einwilligung zum Versand solcher Mails haben kann man annehmen. Ist so ein Absatz aber überhaupt irgendwie rechtlich begründbar oder schreiben die Anbieter das aus Eigenschutz hinein, frei nach dem Motto „erst mal Angst machen“?
Beste Grüße und einen schönen Sonntag,
Tobias