Hallo,
nehmen wir mal an nach Kündigung bekommt der AN keine exakte nachvollziehbare Überstunden/ Urlaubsabrechnung. Nach wochenlangen Telefonaten und E-mails kommt immer noch nichts.
Zudem erreicht dem AN eine Gehaltsabrechnung (nicht die des letzten Arbeitsmonats), in der ein Abzug von z.B. 150€ erfolgt. Warum kann dem AN niemand erklären.
Da der AN sich bereits sehr viel darum gekümmert hat (einschließlich mehrmaligen Zusenden der Überstundenabrechnung - der AN verfügt über ein detailliertes Arbeitszeitkonto, d.h. er dokumentiert jeden Monat an welchen Tagen er wieviel gearbeite hat).
Da nicht mehr viel Zeit bis zum Austritt übrig bleibt und jegliche Informationen über Resturlaub/ Überstunden bzw. die Erklärung für den Abzug auf dem Gehaltszettel fehlt mcht der AN jetzt einen Anwalt konsultieren.
Darf der AN in der Arbeitszeit zum Anwalt gehen,da die Firma ihn ja quasi dazu zwingt? Ohne Abrechnungen kann er weder Resturlaub nehmen noch evtl. Minusstunden reinarbeiten bzw. Überstunden abfeiern.
Danke im voraus
Jessica
Hallo,
nehmen wir mal an nach Kündigung bekommt der AN keine exakte
nachvollziehbare Überstunden/ Urlaubsabrechnung. Nach
wochenlangen Telefonaten und E-mails kommt immer noch nichts.
Zudem erreicht dem AN eine Gehaltsabrechnung (nicht die des
letzten Arbeitsmonats), in der ein Abzug von z.B. 150€
erfolgt. Warum kann dem AN niemand erklären.
Erst einmal Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über alle Unklarheiten nachfragen.
Da der AN sich bereits sehr viel darum gekümmert hat
(einschließlich mehrmaligen Zusenden der Überstundenabrechnung
- der AN verfügt über ein detailliertes Arbeitszeitkonto, d.h.
er dokumentiert jeden Monat an welchen Tagen er wieviel
gearbeite hat).
Das kann für die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung noch sehr wichtig werden.
Da nicht mehr viel Zeit bis zum Austritt übrig bleibt und
jegliche Informationen über Resturlaub/ Überstunden bzw. die
Erklärung für den Abzug auf dem Gehaltszettel fehlt mcht der
AN jetzt einen Anwalt konsultieren.
Keine Bange, der Anpruch endet ja nicht mit dem letzten Arbeitstag.
Das kann er hinterher Alles eingeklagen.
Darf der AN in der Arbeitszeit zum Anwalt gehen,da die Firma
ihn ja quasi dazu zwingt? Ohne Abrechnungen kann er weder
Resturlaub nehmen noch evtl. Minusstunden reinarbeiten bzw.
Überstunden abfeiern.
ER droht mit einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.
Da Er ja wie oben angegeben alles genau Dokumentiert hat weiß er ja wieviel Urlaub er noch hat.
Während der Arbeitszeit darf Er nur mit Einverständnis des AG oder im „Krankenstand“ zum Anwalt gehen.
Gruß
Josef
Hi!
Erst einmal Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über
alle Unklarheiten nachfragen.
Warum denn per Rückschein? Wenn der AG keine Lust hat, das Teil zu unterschreiben, wird der Brief nicht zugestellt.
Keine Bange, der Anpruch endet ja nicht mit dem letzten
Arbeitstag.
Das kann er hinterher Alles eingeklagen.
So ein vollmundiger Tipp, ohne zu wissen, ob der Anspruch (es geht NICHT um den letzten Monat) evtl. bereits durch eine Ausschlussfrist eben nicht mehr einklagbar ist?!
Ganz schön mutig…
Gruß
Guido
Hi!
nehmen wir mal an nach Kündigung bekommt der AN keine exakte
nachvollziehbare Überstunden/ Urlaubsabrechnung. Nach
wochenlangen Telefonaten und E-mails kommt immer noch nichts.
Warum alles per Telefon und E-Mail?
Wieso geht der AN nicht einfach mal persönlich vorbei und lässt sich das Ganze erläutern?
Darf der AN in der Arbeitszeit zum Anwalt gehen,
Natürlich nicht!
VG
Guido
Hallo,
gute Frage, einfache Antwort: dank der Legalität von Zeitarbeitsfirmen ist in diesem fitkiven Fall der Arbeitsort nicht gleich der AG (Zeitarbeitsfirma). D.h. der AN bräuchte Urlaub oder Überstunden, um persönlich vorbei zu schauen. Tja, so ist das halt heutzutage…
Grüße
Jessica
Hi!
Hallo,
Erst einmal Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein über
alle Unklarheiten nachfragen.
Warum denn per Rückschein? Wenn der AG keine Lust hat, das
Teil zu unterschreiben, wird der Brief nicht zugestellt.
Ist es aber dann nicht so: selbst wenn der AG die Unterschrift verweigert hat der AN dessen Existenz bewiesen. Ist das nicht auch evtl. wichtig? Und dass der AG diesen Brief dann ablehnt sagt ja auch schon alles, oder?
Keine Bange, der Anpruch endet ja nicht mit dem letzten
Arbeitstag.
Das kann er hinterher Alles eingeklagen.
So ein vollmundiger Tipp, ohne zu wissen, ob der Anspruch (es
geht NICHT um den letzten Monat) evtl. bereits durch eine
Ausschlussfrist eben nicht mehr einklagbar ist?!
Ganz schön mutig…
Was bedeutet Ausschlussfrist? Steht das im Arbeitsvertrag oder ist das gestzlich?
Gruß
Guido
Grüße
Jessica
Hi!
Und ein Betriebsrat existiert auch nicht?
Gruß
Guido
Hi!
Ist es aber dann nicht so: selbst wenn der AG die
Unterschrift verweigert hat der AN dessen Existenz bewiesen.
Was bringt das, wenn das Schriftstück nicht zugestellt wurde?!
Ein Einwurfeinschreiben ist das weitaus sinnvoller - und auc billiger.
Ist das nicht auch evtl. wichtig? Und dass der AG diesen Brief
dann ablehnt sagt ja auch schon alles, oder?
Das sagt, dass er den Brief (falls er nicht da war, konnte er ihn nicht entgegennehmen) nicht abgeholt hat, was unter anderem damit erklärbar wäre, dass ihm der Weg zur Post zu umständlich wäre.
Was bedeutet Ausschlussfrist?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
Gruß
Guido
Hallo,
Ist es aber dann nicht so: selbst wenn der AG die
Unterschrift verweigert hat der AN dessen Existenz bewiesen.
Genaugenommen ist es so, dass selbst bei Annahme des Schreibens der Inhalt desselbigen nicht klar ist. Es könnte ein leeres weißes Blatt Papier sein.
Wenn es wirklich wichtig ist, Zeuge zum Inhalt und/oder persönlich abgeben mit Bitte um Empfangsbestätigung.
Gruß
Der Franke