Hallo,
ist ein Dauer - Zeit-Mietvertrag mit folgender bezeichnung rechtens?
§2
Mietzeit
X Verträge von bestimmter Dauer - Zeit-Mietverträge mit ausdrücklicher Begründung
Der abschluss erfolgt auf 2 Jahre
Mietverhältnis beginnt… und endet am …
In diesem Zeitraum macht der Mieter von seinem Kündigungsverzicht Gebrauch
Hallo
das unterliegt der Vertragsfreiheit der Parteien, entweder unterschreiben, neu verhandeln oder sein lassen, wenn es einem M nicht passt.
LG
Mikesch
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müssen nicht beide beide parteien verzichten? ist es in ordnung das nur der mieter verzichten muss?
müssen nicht beide beide parteien verzichten? ist es in
ordnung das nur der mieter verzichten muss?
wenn es den M nicht passt muss er ebend neuverhandeln oder nicht unterschreiben. Wobei wohl zu bemerken ist, das V keinen Mieter ohne den zwingendsten Grund kündigen wird
LG
ja, aber m hat schon unterschrieben. und da m ärger mit v hat und den hinweis bekommen hat das beide verzichten müssen und nicht nur m, stellt m sich die frage ob man da was machen. denn v hat m ein wenig verar…
Hi, Shorty!
Das war dein Text:
Der abschluss erfolgt auf 2 Jahre
und nun deine Frage:
müssen nicht beide beide parteien verzichten? ist es in
ordnung das nur der mieter verzichten muss?
Ich seh da keine Benachteiligung des Mieters. Es verzichten beide Parteien.
Gruß!
Horst