bis wann muß der Vermieter / die Hausverwaltung eigentlich eine Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr erstellt und dem ehemaligen Mieter zugesandt haben?
Ich habe bis heute keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 von meinem ehemaligen Vermieter erhalten…
bis wann muß der Vermieter / die Hausverwaltung eigentlich
eine Nebenkostenabrechnung für das vorangegangene Jahr
erstellt und dem ehemaligen Mieter zugesandt haben?
Müssen gar nicht.
Der Anspruch darauf verjährt aber am 31.12.(x+1), wenn derselbe im Jahr (x) zustande gekommen ist.
Der Rest des Postings verstösst gegen FAQ:1129…
Der Anspruch darauf verjährt aber am 31.12.(x+1), wenn
derselbe im Jahr (x) zustande gekommen ist.
Dazu habe ich mal eine Nachfrage. Gilt das auch, falls im Mietvertrag als Abrechnungszeitraum z.B. sowas wie 1.4. bis 31.3. vereinbart wäre? Oder wäre die Verjährung dann erst ein Jahr nach dem 31.3.?