Zeit- oder Lohnakkord

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag,

meine Frage beziegt sich darauf, ob ich im Akkord arbeite und wenn Ja, welcher?

Ich bin als Plakatierer in der Aussenwerbung mit dem bekleben von Werbeträgern wie Plakattafeln und Litfasssäulen beschäftigt.
Unser Arbeitstag beläuft sich auf 450 Minuten, die sich wie folgt zusammensetzen.
Fahrzeit
Arbeitszeit (Klebezeit)
Restzeit (überschüssige Zeit)

Für das bekleben der jeweiligen Werbeträger sind uns Zeiten vorgegeben.
13 Minuten für eine Werbetafel
35 Minuten für eine Litfasssäule
1 Minute für ein einzelnes Plakat DIN A1

Zum erreichen der Werbeträger wird eine bestimmte Fahrzeit vorgegeben.

Die Arbeit muss täglich komplett erledigt werden, völlig unrelevant wie.

Also, egal ob Regen, Schnee, Sonne, Wind, Sturm - am Ende des Tages muss alles erledigt sein.

Nun mehrt es sich immer öfters, dass unsere Pausen wie auch der Mittag entfällt, da wir sonst unser Pensum nicht schaffen. Nicht bei allen, aber doch einigen.
Grund dafür sind klimatische wie auch verkehrstechnische Einflüsse.

Als Beispiel möchte ich einen Arbeitstag schildern:

Für die zu fahrende Tour stehen mir 120 Minuten zur Verfügung.
Zu kleben habe ich
20 Werbetafeln a) 13 Minuten = 260 Minuten
2 Litfasssäulen a) 35 Minuten = 70 Minuten
Restzeit entfällt, da voll ausgelastet.

An diesem Tag darf dann wirklich nichts dazwischen kommen wie Stau oder andere, zeitraubende Ereignisse, was jedoch relativ selten vorkommt.

Wenn weniger zu plakatieren ist, entsteht aus der Differenz besagte Restzeit, die mit Qualitätsarbeiten auszugleichen ist (Reinigen der Werbeträger, abreissen alter Plakate usw.)

Verständlicherweise hat man nach 5 Stunden Arbeit nicht mehr den gleichen Elan wie früh morgens und wird daher im Tempo langsamer.

Darum würde ich gerne wissen, ob ich nicht eigentlich im Akkord arbeite?

Vielen Dank für eine sachliche Antwort

Finn

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
meine Frage beziegt sich darauf, ob ich im Akkord arbeite
Als Beispiel möchte ich einen Arbeitstag schildern:
Für die zu fahrende Tour stehen mir 120 Minuten zur Verfügung.
Zu kleben habe ich
20 Werbetafeln a) 13 Minuten = 260 Minuten
2 Litfasssäulen a) 35 Minuten = 70 Minuten
Restzeit entfällt, da voll ausgelastet.
An diesem Tag darf dann wirklich nichts dazwischen kommen
Wenn weniger zu plakatieren ist, entsteht aus der Differenz besagte Restzeit, die mit Qualitätsarbeiten auszugleichen ist (Reinigen der Werbeträger, abreissen alter Plakate usw.)
Verständlicherweise hat man nach 5 Stunden Arbeit nicht mehr den gleichen Elan wie früh morgens und wird daher im Tempo langsamer.
Darum würde ich gerne wissen, ob ich nicht eigentlich im Akkord arbeite?
Finn

Guten Morgen Finn,
vorneweg: NEIN.
Das man mit zunehmendem Tagesfortschritt im Tempo abnimmt… na ja, das geht den Menschen wie den Leut’ .
Zur Sache: Akkord würdest Du nur arbeiten, wenn die Arbeiten von einem Refa-Fachmann gestoppt (also bewertet) würden, der dann nach allgemeingültigen Kriterien eine Arbeitsleistung auf 100% einstuft, d.h. daß sie von einem durchschnittlichen Arbeiter in einer durchschnittlichen Zeit bewerkstelligt würde. Sollte der ARbeiter dann schneller fertig sein, würde er die ersparte Zeit in barer Münze ausgezahlt bekommen.
Beispiel: Für 5 Plakate werden bei 100% 2 Stunden aungesetzt. Du machst das aber in 1 Stunde. Dann hättest Du 200% erreicht und würdest dafür doppeltes Geld bekommen (dafür kannst Du dann mehr Aufträge abfertigen, was der AG ja möchte). Ich kenne aus meiner Akkord-Erfahrung aber keine Arbeit, die mehr asl 130% erlaubt, Wenn dann doch mehr erreicht wurde, wird sie überprüft, da sie auch falsch eingeschätzt sein kann. Wenn jemand den ganzen Tag 130% erreicht, müßte er abend im eigenen Saft stehen **smile***
Umgekehrt geht das auch: man ereeicht nur 90%, dann erhält man auch nur 90% des Lohns. Von der Metallbranche weiß ich, daß eine Notbremse eingebaut ist, die bei ca. 70 bzw. 80% des Tariflohns stoppt, auch wenn derjenige noch weniger erreicht hat. Sollte sich herausstellen, daß die Arbeit richtig einbgestuft wurde, dann wird derjenige sich wohl bal über eine Abmahnung freuen dürfen. Es ist also eine zweischneidige Angelegenheit. Außerdem weiß jeder Akkord-Insider, daß man auch sog. „Schubladen-Stunden“ hortet (macht jeder), die man in guten Zeiten nicht abrechnet, sondern für schlechte Zeiten aufhebt… damit dann der Lohn stimmt. Dagegen ist kein Kraut gewachsen. Bei Dir kommt nun noch die Fahrzeit hinzu. Die ist nicht im Akkord möglich, es sei denn, Du würdest Dich als „Daniel Düsentrieb“ bewegen… Wenn die reine „Klebezeit“ akkordfähig bliebe, na ja dann…
Dein AG möchte halt verhindern, mit den Zeiten daß Schindluder gemacht wird. Aber das ist immer schwierig im Außendienst, nicht wahr? Im Sekretärinnendienst kann man sagen, daß am Tage 63000 Anschläge zu bewältigen wären, dann darf man gehen. Auch das ist kein „Akkord“, weil das Geld sich nicht ändert, so wie bei Dir. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Gruß Rainer

Dazu müssen folgende Fragen beantwortet werde:

  • wie ist d. Arb.verhältnis ausgestaltet ?
    Meint, welche Form d. Beschäftigung liegt vor:
    angestellt o. (Schein-) selbst.
  • welcher Tarifvertrag gilt ?
    gibt es überhaupt einen gültigen ?
    ist dieser vielleicht allgemeinverbindl. ?
  • was steht im Arb.vertrag ?
  • gibt es einen BR u. vielelicht auch Betriesbvereinbarungen ?

Sorry, d. kann ich nicht benatworten.
Mein Tip: einen Fachanwalt f. Arb.recht o. d. zust. Gewerksch. konsultieren.

Marion

Hallo Finn,
natürlich machst du eine Akkordarbeit.
Ich weiss jetzt nicht wie dein Arbeitsvertrag ausgeschrieben ist.
Meines erachtens muss der Arbeitgeber dir die Pausen
nicht mit Arbeitsaufwand nehmen um deinen Akkord zuschaffen, welches im älterwerden eh schwieriger wird.
Grundsätzlich gilt für Akkord:
Beim Geldakkord gibt es das Grundentgelt nicht. Das Entgelt wird vollständig über die Menge erzielt. Also: Doppelte Menge führt auch zu doppeltem Entgelt. Im Bergbau wird dieser Akkord als Gedinge bezeichnet.

Der Akkord ist an spezifische Voraussetzungen gebunden:

1.Arbeitsbedingungen und Arbeitsablauf müssen vorherbestimmbar sein. Es sind menschengerechte Arbeitsgestaltung mit wiederholten Arbeitsabläufen, für Akkordarbeit geeignete Arbeitspersonen (Menschen), hinreichend ausgestaltete Arbeitssysteme und Organisationsstrukturen, die keine wesentlichen Störungen im Arbeitsfluss zulassen erforderlich.
2.Die Vorgabezeiten müssen reproduzierbar sein. Sie müssen Mindestanforderungen der Reproduzierbarkeit und statistischen Zuverlässigkeit erfüllen (siehe Zeitstudie).
3.Die Mengenleistung muss für den Menschen beeinflussbar sein. Wenn wesentliche Anteile des Arbeitstakts durch externe Einflüsse vorherbestimmt ist (beispielsweise der Takt einer Maschine), dann ist die Arbeit nicht akkordfähig.[1]

Deine Fahrzeit zählt aber nicht zu deiner Arbeitszeit,
also ist diese nicht anzurechnen, weil jeder Mensch zur Arbeit fahren muss.
Mich würde noch interessieren, ob du evtl. eine Aufwandsentschädigung vertraglich geregelt hast.
( Für Wind und Wetter! )
Gruss von Andrea

Hallo Finn,
wenn es um die Frage der gestzlichen Pausen geht kann ich dir nur § 4 geben, der gilt für alle Handwerklichen Berufe.
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Also in deinem fall handelt es sich um einen Zeitlohnakkord. Die Pausen müssen auf jedenfall eingehalten werden, auch wenn du deine Arbeit nicht schaffen solltest, Lt Arbeitschutzgesetz.
ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Liebe Grüsse von Andrea

Hallo Finn,

die Formel zu deiner Berechnung deines Lohns habe ich doch noch gefunden.

Sie lautet:
Brutto - Zeitakkordlohn = erarbeitete Menge ×. Vorgabezeit/Stück ×. Geldfaktor/Min … Das Entgelt setzt sich aus einem (tariflichen) Grundlohn und einer planmäßigen Prämie zusammen.

Ich hoffe das du etwas damit anfangen kannst.

Gruss von Andrea

Hallo lieber Franz,

danke für deine ausführliche Schilderung.Nun ist mir auch mal bekannt, welche Arbeit in eurem Job steckt- Resekt!

Ja, du arbeitest im Akkord!

Welchen, das kann ich dir beim besten Willen nicht sagen.
Ausgangslage für dein Arbeitsverhältnis ist dein Arbeitsvertrag. Als weiterer Punkt ist wichtig, ob, o. welcher Tarifvertrag für dich zählt? Ist dein Arbeitgeber tarifgebunden o. habt ihr einen Haustarifvertrag?? Darauf baut sich deine Lohnstruktur auf. Sollte nichts von dem vorhanden sein (Tarifbindung e.c.) dann kann der Arbeitgeber zahlen, was im Arbeitsvertag steht. Dieser aktualisiert sich mit all den schriftlichen Begleitschreiben, dennen du im Lauf der Zeit nicht widersprochen hast. - Soll heißen, wenn er dir/euch schriftlich ergänzend mitgeteilt hat, dass es zukünftig den Betrag x für eine bestimmte Arbeit gibt und du(ihr damit einverstanden seid/bist, dann zählt das.

Huiii, ganz schön viel auf einmal, was??
Ich würde dir vorschlagen, dass du mal mit dem DGB/Verdi Kontakt aufnimmst, die helfen euch vor Ort.
Bedenke aber, dass die nur mit euch zusammen etwas erreichen können :wink:

Viel Glück und immer eine Hand breit Kleber im Eimer :wink:

Wenn ich den Arbeitsablauf so lese, dann würde ich den Arbeitsablauf auch als einen solchen empfinden.
Doch hat der Arbeitgeber sicher nur eine Norm festgelegt, um so rationell wie möglich seine Arbeitskräfte einzusetzen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz steht Ihnen eine Pause zu.

Arbeitszeitgesetz
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei
einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer
Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach
Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.

Diese ist natürlich zusätzlich zur Arbeitszeit der 7,5 Std zu erbringen.Sie kommen dann nicht nach 7,5 Stunden zu ihrem Ausgangsort zurück, sondern gesetzlich festgelegt erst nach 8 Std, da Ihnen ja die Pause zusteht. Wenn Sie Ihre Arbeit nicht in der vorgegeben Zeit schaffen, dann müßten Sie Ihren Arbeitgeber bitten, diese noch einmal normen zu lassen. Ihr Chef braucht rein rechnerisch eine Richtlinie für die Erledigung bestimmter Arbeitsabläufe um seinen Auftraggebern einen Kostenvoranschlag machen zu können. Manchmal verändern sich halt die Bedingungen für die Erledigung der Arbeitsaufgaben, z. B. durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen oder Umleitungen. Das können Sie aber nur mit Ihrem Chef klären.

Guten Tag Finn,

zu unterscheiden ist zwischen dem Weisungsrecht, also dem, was der Arbeitgeber anweist und dem Arbeitsvertrag, also dem, was der Arbeitnehmer schuldet. Was steht denn in Ihrem Arbeitsvertrag. Wenn dort z.B. eine 40-Stunden-Woche vereinbart ist, dann schulden Sie nur 40-Stunden/Woche. Dass der Arbeitgeber „vorgibt“, dass Sie bestimmte Mengen schaffen, glaube ich gern. Aber das ist lediglich ein Wunsch. Wenn Sie das nicht schaffen, z.B., weil es Stau gibt, Sie einen schlechten Tag haben oder es einfach schon spät ist, dann hat er Pech gehabt. Sie sind nur zu dem verpflichtet, was Sie normalerweise leisten können. Sie müssen also nicht immer Vollgas fahren. Dann sind Sie nämlich nach 3 Jahren abgerockt.

Akkordlohn sagt aus, dass eine Menge automatisch zu einem Gehalt führt. Jedes Werbetafel führt zu einem Entgelt x Euro, jede Litfasssäule zu einem Entgelt z Euro. Haben Sie das vereinbart?

Wenn nicht, dann will Ihr Arbeitgeber Sie nur ausquetschen. Dagegen hilft ein Betriebsrat und eine Rechtsschutzversicherung. Lezteres nützt Ihnen nix, wenn Sie lediglich befristet eingestellt sind.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen
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Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    Waitschies & Ziegenhagen

Tel: 030-288 78 600
Fax: 030-288 78 601
Mobil: 0170-8155867

Almstadtstr.23, 10119 Berlin

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo, Franz

  1. Ich war 2 Monate im Ausland und komme daher erst heute dazu, mich zu äußern.

  2. Nach dem Rechtsberatunsgesetz ist es Privatpersonen nicht erlaubt, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.

Das Phänomen Akkordarbeit wurde vom REFA-Verband entwickelt und ist in keinem Gesetz definiert, außer negativ im Jugendarbeitsschutz- und im Mutterschutzgesetz (d. h. Jugendliche und werdende Mütter dürfen nicht mit Akkordarbeit beschäftigt werden). In Tarifverträgen insbesondere der Metallindustrie gibt es genauere Regelungen, wie, wann und wo Akkordarbeit geleistet werden kann. Dabei spielt dann auch immer der Betriebsrat eine große Rolle, ohne dessen Zustimmung Akkordarbeit nicht eingeführt werden kann.

Die Arbeit in der Außenwerbung ist keine typische Akkordarbeit. Hier legt der Arbeitgeber einseitig fest, was geleistet werden muss. Wäre ein Betriebsrat (BR) vorhanden, könnte der in diesem Zusammenhang tätig werden. Ist kein BR vorhanden, handelt es sich um eine Angelegenheit des Einzelarbeitsvertrags, d. h., der Arbeitnehmer (An) muss beim Arbeitgeber (Ag) auf eine Änderung der Bedingungen hinwirken. Geht der Ag darauf nicht ein, bleibt dem An nur die Möglichkeit, den Ag wegen des Arbeitsdrucks abzumahnen und unter Fristsetzung eine Änderung zu verlangen. Kommt es zu keiner Änderung, bleibt ihm leider nur der Weg der Kündigung.

Die Bedingungen könnten für die An jedoch auch ein Anreiz sein, einen BR zu wählen. Hier kann die zuständige Gewerkschaft sicher helfen.

Ich hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. Vielleicht gibt’s mal eine kurze Rückmeldung.

ansemann