Ich hätte eine Frage zu meiner Situation, ich hab eine 3,5 jährigen Ausbildung abgeschlossen, danach in dem Betrieb für 2 Jahre gearbeitet und jetzt will ich im September weiter auf die Schule gehen, um mein Abitur nachzuholen.
Ich bin bis 31. August beschäftigt, die Schule fängt aber erst am 13. September an.
Sollte man sich für die Zeit vom 1. September bis zum 12. September arbeitslos melden? Ich glaube zu wissen, dass irgendwo mal gehört zu haben, ich bin mir aber nicht mehr sicher. Vielen Dank.