Hallo zusammen
Wie sieht die Rechtslage für Teilzeitbeschäftigten aus, die ein Seminar (berufliche Weiterbildung) oder einen firmeninternen Workshop ganztags besuchen?
Voraussetzung ist natürlich, dass das Seminar nicht in der Firma stattfindet, sondern auswärts, so dass eine exakte Zeiterfassung nicht möglich ist.
Kann sich die Personalabteilung auf den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Mitarbeiter zurückziehen und für jeden einzelnen die Sollarbeitszeit zur Anrechnung bringen?
Ich freue mich über jeden Tipp!
Birgit Strompen
Hi!
Reden wir über ein freiwilliges Seminar oder über eine Pflichtveranstaltung?
Ist das Seminar für die zu verrichtende Arbeit zwingend erforderlich?
LG
Guido
Hi!
Reden wir über ein freiwilliges Seminar oder über eine
Pflichtveranstaltung?
–> Erstes Beispiel: ein vom Chef einberufener Workshop „auf neutralem Boden“
–> Zweites Beispiel: ein vom Chef genehmigtes und von der Firma bezahltes Seminar zur beruflichen Weiterbildung
Ist das Seminar für die zu verrichtende Arbeit zwingend
erforderlich?
–> Erstes Beispiel: Da kann man sich schwer raushalten, und sinnvoll ist es sicherlich.
–> Zweites Beispiel: Das Seminar stellt das Know-How für einen neu einzurichtenden Bereich bereit. Das Know-How ist in der Firma nicht vorhanden, die Einarbeitung nur anhand von Literatur wäre notfalls sicher auch möglich (aber noch zeitaufwändiger).
LG
Guido
Hi!
–> Erstes Beispiel: ein vom Chef einberufener Workshop
„auf neutralem Boden“
Wenn der Chef etwas „anordnet“, muss er es auch zahlen.
–> Zweites Beispiel: ein vom Chef genehmigtes und von der
Firma bezahltes Seminar zur beruflichen Weiterbildung
Er MUSS nicht.
Wenn ein Chef schon so lieb ist, einem die Weiterbildung an sich zu finanzieren, finde ich persönlich es schon fast unverschämt, die Nebenkosten einzufordern.
–> Erstes Beispiel: Da kann man sich schwer raushalten,
und sinnvoll ist es sicherlich.
–> Zweites Beispiel: Das Seminar stellt das Know-How für
einen neu einzurichtenden Bereich bereit. Das Know-How ist in
der Firma nicht vorhanden, die Einarbeitung nur anhand von
Literatur wäre notfalls sicher auch möglich (aber noch
zeitaufwändiger).
Naja - bei einer ZWINGENDEN Voraussetzung wäre es eindeutig und klar…
LG
Guido
P.S. In vielen Unternehmen existiert eine Regelung, manchmal ist es sogar im Tarifvertrag geregelt
Danke für die Einschätzung
Birgit