Zeitarbei gegen Subunternehmer

Halo liebe Freunde,

angenommen Herr A (in folge Sub genannt) der selbstständig ist und auch als Subunternehmer arbeitet, hatte ne zeitlang wenig zu tun und sucht er sich ein Job und landete bei eine Zeitarbeitsfirma (in folge Zta genannt). Der sub wurde bei der Zta angestellt (seine Selbstständigkeit läuft aber nach wie vor weiter). Die Zta schickte den Sub zur der Firma xy (in folge Fa.xy genannt) um dort zu arbeiten. Der Chef von Fa.xy war begeistert vom Sub so das er möchte das der Sub in der Zukunft (oder am besten sofort) als Subunternehmer für die Fa.xy arbeitet. Im rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gibt es eine Abmachung zwischen Fa.xy und Zta das dies erst nach 3 Monate möglich ist. Da es sich hier um eine (glaube ich) äußerst seltener fall handelt (ein Selbstständiger arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma in Angestelltenverhältnis) fragt sich nun der Sub was könnte, rechtlich gesehen, passieren?
Der Sub ist gerade 1,5 Monate bei der Zta und würde gern sofort kündigen um als Subunternehmer für die Fa.xy zu arbeiten. Der Sub hat aber großes bedenken denn, die Fa.xy ist ja ein Kunde der Zta und der Sub ist erst durch die Zta an die Fa.xy dran gekommen und wurde er als Subunternehmer für die Fa.xy tätig werden, dann tut er ja eigentlich nichts anderes als einen Kunden der Zta weg zu schnappen! Und hier die fragen:

Kann die Zta den Sub verklagen? (Unterlassung, Entschädigung u.s.w.) Immerhin in den Vertrag zwischen Zta und Sub sind keine Wettbewerbsklausel ´´eingebaut`` und der Sub hat seine Selbstständigkeit NICHT verheimlicht von der Zta!

Hat die Fa.xy nicht das Recht auf die freier wall? z.b. mit dem Sub zusammen zu arbeiten auch wenn diese Begegnung erst durch die Zta möglich war?
Die Fa.xy arbeitet mit verschiedene Zeitarbeitsfirmen zusammen, also die Zta ist nicht die einzige.

Und wie wurde es aussehen wen der Sub nachdem er 3 volle Monate für die Zta bei der Fa.xy gearbeitet hat und erst dann bei der Zta kündigt um als Subunternehmer für die Fa.xy zu arbeiten?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre antworten.

P.P.

Hallo,

Gibt es eigentlich den Begriff " Scheinselbstständig " noch ?

Wie wollte der " Sub " selbst auf koscherem Wege gegen Leihfirmen konkurrieren wollen ?

Wie weit wird der " Sub " vom Staat gefüttert, um das Niveau etlicher Leihfirmen zumindest noch irgendwie legitim durchzudrücken ?

Und jetzt noch ein weiterer Ansatz:

Firma A beauftragt eine Leihbude.
Die Leihbude greift ja schon am Lohn ab.

Nun kommt " B " angekrochen und will der Leihfirma selbst noch Basisverantwortung abnehmen.

Sub ist also in Lohnabgriff schon auf Position 3 und soll AN organisieren.
Für die AN bleibt dann nur noch 4.Hand des Lohns.

Ich möchte ja nicht unken,aber mit so einer Herangehensweise hast Du theoretisch auch als 1 - Mann Betrieb kaum eine reelle Chance.

An Deiner Selle würde ich ein Beraungsgespräch zumindest schon mal bei einem Steuerberater anpeilen.

Der Leiharbeiter wird kaum satt, da willst Du Dich als " SUB " bei einer Leihbude anbiedern ?

Welches Gehalt könnte denn dann den Mitarbeitern in " Erwartung " stehen ?
Neben üblichen Abgaben an die Sozialkassen hält ja schon der Verleiher und dann noch der Sub an der Schaffenskraft des AN die Hand auf…

Das würde mathematisch schon interessante Aspekte hervorrufen.

Ich möchte nicht frozzeln, aber ein Unternehmer wird doch irgendwie abwägen, wie er selber und seine Mitarbeiter ebenfalls würdig entlohnt werden können.
Untebezahlte Mitarbeiter sind ( verständlicherweise ) kein tragfähiges Modell eines Unternehmers.

" Sub " vom " Sub " dürfte also für ein Unternehmen keiner beteiligten Person ein Auskommen bringen.
Weder dem Unternehmer, noch weniger seinen Mitarbeitern.

Was will der " SUB " der Leihbude berechnen müssen, dass seine Mitarbeiter wenigstens den Mindestlohn pro Stunde erhalten ?

mfg

nutzlos

Gibt es eigentlich den Begriff " Scheinselbstständig " noch ?

Hi,
ja, den gibts noch.

Wie wollte der " Sub " selbst auf koscherem Wege gegen
Leihfirmen konkurrieren wollen ?

Indem er die „Marge“ des Menschenhändlers selbst verdient.

Firma A beauftragt eine Leihbude.
Die Leihbude greift ja schon am Lohn ab.

Deswegen möchte der Sub wohl direkt für Firma A arbeiten.

Sub ist also in Lohnabgriff schon auf Position 3 und soll AN
organisieren.

Davon habe ich im UP nichts gelesen.

Der Leiharbeiter wird kaum satt, da willst Du Dich als " SUB "
bei einer Leihbude anbiedern ?

Nein, direkt beim Auftraggeber der Leihbude.

Neben üblichen Abgaben an die Sozialkassen hält ja schon der
Verleiher und dann noch der Sub an der Schaffenskraft des AN
die Hand auf…

Die Ursprungsfrage habe ich anders verstanden.

" Sub " vom " Sub " dürfte also für ein Unternehmen keiner
beteiligten Person ein Auskommen bringen.

Das steht ja nicht zur Diskussion.

Was will der " SUB " der Leihbude berechnen müssen,

Gar nichts, da er ja nicht mehr für diese Leihbude tätig sein wird.

Gruß Keki

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Hallo,

Der sub wurde bei der Zta angestellt

Vertrag 1

(seine Selbstständigkeit läuft aber nach wie vor weiter)

Die Selbständigkeit kann man außer Acht lassen

Die Zta schickte den Sub zur der Firma xy

Vertrag 2

Der Chef von Fa.xy war begeistert vom Sub so das er möchte das der Sub in der Zukunft (oder am besten sofort) als Subunternehmer für die Fa.xy arbeitet.

Zukünftiger Vertrag 3. Dieser kann keine Vereinbarungen enthalten, die die Verträge 1 und 2 zu Ungunsten von ZTA beeinträchtigen.

Im rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gibt es eine Abmachung zwischen Fa.xy und Zta das dies erst nach 3 Monate möglich ist.

Dann ist es so vereinbart.

Der Sub ist gerade 1,5 Monate bei der Zta und würde gern sofort kündigen

Wenn der Vertrag dies zulässt, kein Problem.

Der Sub hat aber großes bedenken denn, die Fa.xy ist
ja ein Kunde der Zta und der Sub ist erst durch die Zta an die
Fa.xy dran gekommen und wurde er als Subunternehmer für die
Fa.xy tätig werden, dann tut er ja eigentlich nichts anderes
als einen Kunden der Zta weg zu schnappen!

Bedenken? Oder schließt der Vertrag zwischen ZTA und Sub dies aus (zumindest für einen begrenzten Zeitraum von z.B. 6 Monaten)? Eine häufig anzutreffende Vereinbarung.

Hat die Fa.xy nicht das Recht auf die freier wall? z.b. mit
dem Sub zusammen zu arbeiten auch wenn diese Begegnung erst
durch die Zta möglich war?

Das steht in den Verträgen 1 und 2, ob dies möglich ist.

Die Fa.xy arbeitet mit verschiedene Zeitarbeitsfirmen
zusammen, also die Zta ist nicht die einzige.

Das ist ohne Bedeutung für die bestehenden Verträge.

Und wie wurde es aussehen wen der Sub nachdem er 3 volle
Monate für die Zta bei der Fa.xy gearbeitet hat und erst dann
bei der Zta kündigt um als Subunternehmer für die Fa.xy zu
arbeiten?

Wenn keine „Sperrfristen“ (s. oben) in den Verträgen 1 und 2 vereinbart sind, kein Problem.

Franz

Hi

vieles ist schon genannt worden.
aber eines wurde vergessen.
die Leihbuden berechnen dem eigentlichen Arbeitgeber bei Abwerbung einen Pauschalbetrag von 2500,- Euro , den die auch vor dem Arbeitsgericht durchgedrückt bekommen.
selbst wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst gekündigt hat und es dann durch einen blöden zufall heraus kommt , das der AN jetzt beim eigentlichen Auftraggeber direkt beschäftigt ist.

Toni