Hallo, mal ein Paar verständnisfragen zur zeitarebit.
Ich habe nun schon etwas gegooglt aber die gewünsachte info nicht gefunden.
Steht irgendwo vorgeschrieben ob und wieviel eine Zeitarbeuitsfirma an Verpflegungsgeld und Fahrtko0sten Zahlen muss???
wäre dankbar für einen link, konnte auf der seite des BZA nix finden.
Danke im vorraus
Hallo,
wäre dankbar für einen link, konnte auf der seite des BZA nix
finden.
Komisch … http://www.bza.de/download/tarif/Tarifvertraege-BZA_… MTV ab § 8.3
MfG
Hallo,
ok, soweit so gut.
nun fährt die person jeden tag ca. 60 minuten zur arbeit, sind 60km.
sie hat eine arbeitszeit von 8,5 stunden ist also locker 11 stunde von zu hause weg.
ergenben sich daraus ansprüche für verpflegungs, bzw wegegeld??
ergenben sich daraus ansprüche für verpflegungs, bzw
wegegeld?
„Sofern für den einfachen
Weg außerhalb der Arbeitszeit von der
Niederlassung / Geschäftsstelle zum Einsatzort
beim Kundenbetrieb mehr als 1,5
Stunden bei Benutzung des zeitlich günstigsten
öffentlichen Verkehrsmittels aufgewendet
werden müssen, erhält der
Mitarbeiter die über 1,5 Stunden hinausgehende
Wegezeit je Hin- und Rückweg
mit den tariflichen Entgelten nach §§ 2
bis 4 des Entgelttarifvertrages bezahlt,
sofern er diese Wegezeit tatsächlich aufgewandt
hat.“
Ich lese das eher so, als wenn eine Strecke (nicht Hin- und Rückweg zusammengerechnet) über 1,5 Stunden sein muss, um etwas zu bekommen. Aber vielleicht lesens andere hier ja anders.