Zeitarbeit?

Eine Grundsatzfrage, Zeitarbeitsfirmen vermittelm mitunter ihre Arbeitnehmer auf Stellen, die einige km entfernt sind und einige Fahrtzeit beanspruchen. Ich seh das so, das die Zeitarbeitsfa. der Arbeitgeber ist und die Arbeit beginnt dort beginnt. Einige Zeitarbeitsfirmen sehen es aber so, das die Arbeit mit dem erreichen des Arbeitsortes beginnt. Daraus können sich erhebliche Zeitdifferenzen ergeben. Weiß jemand was darüber?
L.G.
Kraudischen

Hallöchen erstmal… :smile:

meines Wissens nach ist es eigentlich immer so, dass die Arbeitszeit dann beginnt, wenn man den Einsatzort erreicht hat und sie endet auch dort. Fahrtzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit, wie bei jedem anderen Job auch. Wäre wenig sinnvoll wenn man erst zur Zeitarbeitsfirma fährt und dann erst zum Entleiher oder? Vor allem wenn man über längere Zeit bei dem gleichen Entleiher eingesetzt wird. Und das dann am besten auch noch täglich? Ich wüßte nicht das es so gehandhabt wird, das man zur Zeitarbeitsfirma fährt und dort die Arbeitszeit beginng, man dann vielleicht 6-7 Stunden in der Entleihfirma ist und dann wieder zur Zeitarbeitfirma fährt um den Arbeitstag zu beenden. Stell Dir mal vor die Zeitarbeitsfirma ist 30 km von der Entleihfirma entfernt? Die Fahrtkosten würde keine Zeitarbeitsfirma übernehmen. und die Entleihfirma würde sich herzlich bedanken, wenn sie die 1-2 Stunden Fahrtzeit auch noch bezahlen müßten.

Die Zeitdifferenz ergibt sich nur wenn man vorher zur Zeitarbeitsfirma fährt. Wenn man direkt von zu Hause aus zum Einsatzort fährt, sehe ich die Zeitdifferenz nicht. Ist wie in jedem anderen Job auch, Fahrtzeiten werden nicht bezahlt, deswegen wäre es auch unsinnig zuerst zur Zeitarbeitsfirma zu fahren jeden Morgen und dann erst zum Entleiher. Außerdem stellen viele Zeitarbeitsfirmen nicht auf 40 Std. wöchentlich sondern auf weniger ein. Da kämen ja Überstunden ohne Ende zusammen, wenn man z.B. auf 35 Std. die Woche eingestellt ist. Das hieße 7 Std. beim Entleiher täglich. Wenn man dann noch ne halbe Std. fahrt zur Zeitarbeitsfirma und zurück hätte, müßten sie dann ja ggf. die 1 Std.täglch auch bezahlen, und das wird freiwillig wohl keine Firma machen. Zumindest wäre das unlogisch.

Lieben Gruß
Angie

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Moin, Kraudischen,

nicht einige, sondern alle derartigen Firmen haben einen Passus in den Verträgen, der diesen Punkt regelt: Die Fahrt vom Wohnort zum Einsatzort geht zu Lasten des Leiharbeiters. Das dürfte auch sinnvoll sein, da der Leiharbeiter am Firmensitz des Verleihers meist nichts zu tun hat.

Gruß Ralf

Hallo ,
ich kann Eure Antworten nicht ganz nachvollziehen.Es gibt viele andere Arbeitsbereiche, in dehnen die Fartzeit zur Arbeitszeit gehört. Ein Rohrreiniger muß ja auch zum verstopften Rohr. Er bekommt auch Geld für`s dahinfahren, nicht nur fürs reinigen. Ganz kritisch wirds bei den Fahrern, ich glaube, nach 8 Std. auf der Bahn möchten Sie doch mehr sehen als das Geld für 1 Std. entladen. Zeitarbeitern werden mitunter auch Fahrtzeiten von mehreren Stunden zugemutet. Ich denke, wenn der Kunde jemanden braucht, wird er das auch zahlen, oder selber einstellen. Aber ist so ein vertraglicher Ausschluß eigentlich nicht sittenwidrig?
L.G.
Kraudischen

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Hallo ,
ich kann Eure Antworten nicht ganz nachvollziehen.Es gibt
viele andere Arbeitsbereiche, in dehnen die Fartzeit zur
Arbeitszeit gehört. Ein Rohrreiniger muß ja auch zum
verstopften Rohr. Er bekommt auch Geld für`s dahinfahren,
nicht nur fürs reinigen. Ganz kritisch wirds bei den Fahrern,
ich glaube, nach 8 Std. auf der Bahn möchten Sie doch mehr
sehen als das Geld für 1 Std. entladen. Zeitarbeitern werden
mitunter auch Fahrtzeiten von mehreren Stunden zugemutet. Ich
denke, wenn der Kunde jemanden braucht, wird er das auch
zahlen, oder selber einstellen. Aber ist so ein vertraglicher
Ausschluß eigentlich nicht sittenwidrig?
L.G.
Kraudischen

Hallo Kraudischen,

Du kannst einen Berufskraftfahrer oder einen Installateur doch nicht mit jemandem vergleichen der beispielsweise im Büro arbeitet. Der Kraftfahrer wird ja dafür bezahlt das er fährt, und auch ihm wird wahrscheinlich der Weg zu seinem LKW von zu Hause aus nicht als Arbeitszeit angerechnet. Er bekommt ja auch nur die Zeit bezahlt, die er seiner Tätigkeit nachgeht, ob das jetzt von einem Lager zum anderen ist oder ob er zwischendurch noch zu- oder abladen muß. DAS gehört ja zu seiner Tätigkeit. Und der Installateur hat ja auch wechselnde Einsatzorte. Da nutzt es nix wenn der am Telefon sitzt und einem erklärt wie man die Installation selbst durchführt. Und wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma nicht gerade als Installateur eingesetzt wird, sondern im Büro arbeitet, sind wechselnde Einsatzorte dort eher seltener an der Tagesordnung.

Außerdem wären, wenn es sittenwidrig wäre solche Verträge abzuschließen, Millionen von Arbeitsverträgen ungültig. Ich kenne niemanden, der, ob Zeitarbeitsfirma oder nicht, die Fahrzeit zur Arbeit als Arbeitszeit angerechnet bekommt. Manche Zeitarbeitsfirmen zahlen allerdings eine Km-Pauschale pro Tag oder geben eine andere Art Zuschuß zu den Fahrtkosten, weil man ja gerade nicht bei DENEN im Haus arbeitet. Allerdings sehr oft erst ab einer bestimmten Km-Anzahl zum Einsatzort.

Lieben Gruß
Anja

Ach das möchte ich noch hinzufügen: Der Installateur bekommt ja nicht selbst das Anfahrtsgeld ausbezahlt, sondern sein Arbeitgeber kassiert das von den Kunden. Der Installateur selbst bekommt nur sein normales vereinbartes Gehalt. Das er fahren muß bei seiner Tätigkeit, ist ja im Gehalt mit drin. Er fährt ja auch nicht mit dem eigenen Wagen sondern mit dem Firmenwagen. Also stehen ihm auch keine Fahrtkosten während der Arbeitszeit zu.

Wenn ein angestellter Installateur die Anfahrtskosten zum Kunden in die eigene Tasche stecken kann, dann mach ich sofort ne Umschulung :wink: wenn man so um die 10 Kunden pro Tag rechnet mit einer Anfahrtspauschale ab ca. 20 Euro lohnt sich das sofort :wink: *lach* (nicht bös sein wegen dem Scherz :wink:

Lieben Gruß
Angie

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Hallo,

Aber ist so ein vertraglicher
Ausschluß eigentlich nicht sittenwidrig?

Was für ein Ausschluss? Dass der Weg von zu Hause zur Arbeitsstätte und zurück nicht Sache des AG ist, sondern „Privatsache“ des Arbeitnehmers, ist der Normalfall und völlig legal. Es ist nicht die Regel und auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der AG Fahrkosten übernimmt.

MfG

Kleiner Tipp: Es macht sich von der Leserlichkeit her besser, wenn man die Zitate vom Vorposter löscht, wenn man sie nicht braucht oder nur das stehen lässt, worauf man sich direkt bezieht. :wink:

Hallo Xolophos,

Kleiner Tipp: Es macht sich von der Leserlichkeit her besser,
wenn man die Zitate vom Vorposter löscht, wenn man sie nicht
braucht oder nur das stehen lässt, worauf man sich direkt
bezieht. :wink:

Stimmt hast Recht, ich habs grad leider auch vergessen zu löschen was ich vorher geschrieben hab *schäm* ich bessere mich :smile:

LG
Angie