Liebe/-r Experte/-in,
ich war bei einer Zeitarbeitsfirma eingestellt. Habe dort am 13.7.09 einen Teilzeitarbeitsvertrag (20Std bei 5 Arbeitstagen in der Woche) unterschrieben.
Die Firma hat mich in ein Krankenhaus in den Service geschickt. Das Krankenhaus hat mich in 07 80Std davon 15Std Sonntags eingesetzt. Im Monat 08 habe ich 160Std gearbeitet und war kein Wochenende zu Hause.
Meine erste Lohnabrechnung sah dann so aus, das mir 15 Std eingehalten wurden und auf ein Zeitkonto gutgeschrieben wurden.
Die Sonntagsstd habe ich mit 20% gesondert vergütet bekommen.
Meine Frage: Was ist mit den Überstunden, muss die Firma Überstundenzuschlag zahlen?
Zumal Sie keine Std verrechnen kann. Ich habe zum 08.09 die Kündigung bekommen, da sie keinen anderen Einsatz für mich hatten.
hallo tina-auf welchen tarifvertrag basiert dein arbeitsvertrag? welche entgeltgruppe usw. welche ausbildung hast du? ich denke, wenn ich das alles weiß, kann ich dir bestimmt weiterhelfen.
manuela
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Auf den Arbeitsvertrag finden die zwischen dem Arbeitgeber und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA abgeschlossenen Haustarifverträge ind der jeweiligen Fassung Anwendung.
Die Entgeltgruppe E1
So steht es im Arbeitsvertrag
Gruß Tina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie Du siehst sind die Regelungen ganz unterschiedlich.
Es sieht aber so aus, als ob Du nach AMP und BZA Zuschläge bekommen haben müsstest, nach IGZ nicht.
Nach der Kündigung sind die Stunden aus dem Zeitkonto auszuzahlen und da sie in einem MOnat angefallen sind normalerweise auch mit Zuschlägen, in diesem Falle bei allen 3 Tarifverträgen.
Gehört Dein Unternehmen keinem Tarifverbund an, (meist bei kleinen Unternehmen) dann sind sie auch nicht daran gebunden, denn das Arbeitszeitgesetz steht hierzu nur das:
Überstundenvergütung
Überstunden oder Mehrarbeit ist in der Regel wie normale geleistete Arbeit zu vergüten. Ein Überstundenzuschlag oder Mehrarbeitszuschlag kann nur dann verlangt werden wo dies vereinbart oder betriebs- oder branchenüblich ist.
Da aber alle 3 großen Tarifverbände diese Regelungen haben spricht der Jurist von branchenüblich- also wäre dies eventuell einklagbar- bitte jedoch vorher eine Beratung durch einen Arbeitsrechtsanwalt, jedoch nur wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.
zuerst stellt sich die frage ob du eine ausbildung hast-wenn ja hätte man dich nicht in der entgeltgruppe 1 eingliedern dürfen.
20h pro woche lautet ja dein arbeitsvertrag-das ist gut für dich-da jede überstunde mit extra überstundenzuschlägen berechnet werden muss. siehe tarifvertrag oben die links.
ich würde auf die abrechnung warten und diese dann prüfen lassen-am besten beim anwalt. dir steht ja, wenn du so wenig verdient hast ein prozesskostenhilfeschein zu. also hast du da keine kosten.
das mit dem zeitkonto ist so in ordnung-jedoch müssen für die stunden, die aufs zeitkonto kommen die zuschläge bezahlt werden-diese dürfen nicht einbehalten werden.
bei der nächsten zeitarbeitsfirma würde ich auf den tarif achten-nur noch bei zeitarbeitsfirmen unterschreiben die einen bza tarif anwenden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Deine Frage ist so einfach leider nicht zu beantworten. Grundsätzlich müssen alle Stunden, auch die des Zeitkontos bei Ausscheiden bezahlt werden. Ich vermute, dass irgendwo in Deinem Arbeitsvertrag etwas über die Verteilung der Stunden steht. Das heißt, dass die Zeitarbeitsfirma die Stunden je nach Bedarf verteilen kann. Sie werden damit nicht automatisch zu Überstunden! Auch dann nicht, wenn Du vorzeitig ausscheidest. Selbstredend müssen Sonntagsstunden höher vergütet werden, wobei mir 20% sehr niedrig erscheinen. Kann aber sein, dass dies im Pflegebereich anders geregelt ist. Auch das wirst Du Deinem Arbeitsvertrag entnehmen können. In jedem Fall wirst Du in Deiner Endabrechnung alle Stunden bezahlt bekommen. Je nach Tarifvertrag (IGZ/AMP/BZA) wird es Unterschiede sowohl was die Überstundenregelung, als auch die Höhe der Überstundenvergütung angeht, geben. Ich neige zu der Annahme, dass es sich bei dem Monat mit den 160 Stunden tatsächlich um Überstunden handeln könnte. Die müßten dann in der Tat vergütet werden. Unabhängig davon, ob Du gekündigt bist oder nicht. Sinn macht es immer mit einem Anwalt zu drohen, ihn evtl auch einzuschalten, manchmal hilft auch die Drohung die Bezirksarbeitsagentur in Düsseldorf anzuschreiben und den Fall zu schildern. Versuche nochmals mit Deinem Disponenten/In zu reden. Ich wünsch Dir viel Glück, herzliche Grüße marineblau