Hallo,
worauf hat man bei einer Tätigkeit für eine Zeitarbeitsfirma zu achten?
Ausbildung: Kauffrau
Angeboten wird:
Einfache Bürotätigkeit.
Tätigkeit stellt erst mals eine Urlaubsvertretung dar; Arbeit nur am Vormittag.
Option auf längerfristige Beschäftigung wurde erwähnt.
Freundliche Grüße
Heinz J
Hallo,
worauf hat man bei einer Tätigkeit für eine Zeitarbeitsfirma
zu achten?
- dass sie vielleicht (erst mal) befristet ist (Vertrag genau lesen!)
- dass die Tarife der Zeitarbeitsfirmen i.d.R. wesentlich geringer sind als anserswo
- dass eine Option nur eine Option und keine feste Zusage ist
- dass anfangs die Tarifverträge in der ZA-Branche sehr kurze Kündigungsfristen regeln (was ein Tarifvertrag auch darf)
- dass man nicht an „schwarze Schafe“ der Branche gerät und seinen vereinbarten Geldern dann hinterherrennt
… und dass man sich von der Option nicht abschrecken lässt und versucht so motiviert zu arbeiten, als wenn man die Übernahme schon in der Tasche hätte 
MfG
Xolophos hat das eigentlich schon sehr treffend aufgeführt.
Interessant zu wissen wäre vielleicht auch noch: bei der Frage nach der Bezahlung bzw. der Entgeltgruppe zählt nicht die Ausbildung, sondern das, was der Auftrag/ Einsatz erfordert. Sprich: wenn man einen Akademiker für eine einfache Bürotätigkeit einsetzt, bekommt der trotzdem nur das geringe Gehalt für die einfache Tätigkeit.
Tarifvertrag - solltle mittlerweile jede Zeitarbeitsfirma haben, aber es gibt wohl immernoch welche, die keinen haben.
Bezahlung: teilweise erfolgt die Bezahlung etwas später (z.B. „spätestens am 15. Banktag des Folgemonats“). Man hat das Geld dann also nicht zum Monatsanfang, sondern erst ab Mitte des Monats - wenn man eh schon knapp bei Kasse ist, kann das eng werden.