Mal angenommen jemand arbeitet im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung durch ein entsprechendes Unternehmen längerfristig bei einem Auftraggeber. Der entsprechende Dienstvertrag wird zwischen Auftraggeber und Zeitarbeitsunternehmen für einen gewissen Zeitraum geschlossen und ggf. verlängert.
Kann der Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens sich auch selbstständig machen und zukünftig als Freelancer bzw. „externer Berater“ den Job bei diesem Unternehmen auf eigene Rechnung weiterführen? Wird sowas vom Finanzamt als „freiberuflich Tätiger“ gewertet oder läuft das dann eher als Scheinselbstständigkeit?
Klar ist natürlich, dass der Freelancer in so einem Fall auch weiterhin einen Leistungserbringungsvertrag mit dem Auftraggeber abschließen müsste, der in der Regel auf eine Dauer oder Stundenzahl befristet ist. Und wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird, muss eigenständig ein neuer Auftrag beschafft werden.
Die Frage ist, ob sowas eben als freiberuflicher Freelancer gewertet wird, oder ob man ein Gewerbe für Personalüberlassung anmelden müsste, über das sich die Person dann selbst vermarktet.
Wäre toll, wenn hier jemand was dazu weiß. Schon jetzt vielen Dank.