Zeitarbeit / Arbeitslos

Hallo da,

ich habe eine Frage und zwar wann muß ich eine Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) annehmen? Ich meine „müssen“ wegen Arbeitslosengeld. (Sperre).

Bei mir gehts darum: Ich bin seit 31.7. Arbeitslos und suche eine neue Stelle. Jetzt habe ich ein Angebot vom Arbeitsamt bekommen mit einer Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma. Kaum hatte ich den Brief, rief auch schon die Zeitarbeitsfirma an um einen Bewerbungstermin auszumachen.

Jetzt weiß ich aber das ich da nie soviel verdienen würde wie in meinem letzten Job (war in Festanstellung), und auch das ich da einen Job bekommen KÖNNTE. Wenn nicht in meinem Gebiet, dann halt als Hilfsarbeiter etc. .

Nun frage ich darf ich die Stelle ablehnen ohne das ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme?

Danke für die Antwort

cu

Softeis (Andi)

Hallo Andi,

das Arbeitsamt vermittelt und Du lehnst eine zumutbare Anstellung ab, willst lieber arbeitslos sein. Das ist der Sachverhalt. Dann mußt Du mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.

Arbeitslosigkeit ist ein Notfall. Dabei kann man von Dir Mitwirkung zur Beendigung des Notzustands verlangen. Eine Weigerung von Dir wäre kaum zu begründen. Du hast vielmehr über die Zeitarbeitsfirma die Möglichkeit, andere Firmen und Tätigkeiten kennenzulernen und evtl. dort auch zu einer Anstellung zu kommen.

Gruß
Wolfgang

Hi Andi,
ob Du mit einer Sperrzeit rechnen mußt, hängt von vielen Faktoren ab. 1. War dieses Stellenangebot hinreichend genau beschrieben, incl. genauer Tätigkeit und Lohnhöhe und ist es mt einer FRechtsfolgenbelehrung erfolgt? Ist der Lohn max.15 % niedriger als vorher? Entspricht die Tätigkeit Deinem bisherigen Niveau (z.B. Facharbeiter, Meister, Akademiker)? Grundsätzlich muß Dir die Leasingfirma eine Festanstellung anbieten, befristete Tätigkeiten sind nicht erlaubt. Ebensowenig eine bloße Weiterleitung Deiner Adresse an eine Leasingfirma ohne, dass eine konkrete Stelle zu besetzen wäre. Wurde das dennoch gemacht ist alles unverbindlich und Du bist nicht von einr Sperrzeit bedroht.
Sprich am besten mit Deinem Arbeitsvermittler, ob er dieses Stellenangebot für zumutbar hält. Ist es Dein erstes Stelenangebot, das Du vom Arbeitsamt erhältst? -grundsätzlich zwar unerheblich, aber im allegemeinen macht ein Arbeitsvermitler nach gerade 2-monatiger Arbeitslosigkeit noch kein verbindliches Angebot bei einr Leasingfirma. Das kann sich in Zukunft vielleicht ändern (Hartz-Papier), aber noch ist es nicht soweit, dass sog. PSA (Personal-Service-Agenturen) bei den Arbeitsämtern gebildet sind.
Ansonsten ist es sicher richtig, dass Leasingfirmen ein Sprungbrett zu einer Anstellung bei einer „normalen“ Firma dienen können. In manchen Branchen ist es üblich, die Personalgewinnung und Personalauswahl über diese Schiene zu fahren. Seriöse Leasingfirmen können entsprechnde Referenzen vorweisen und zahlen auch passable Löhne.
mfg
erle

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Nun frage ich darf ich die Stelle ablehnen ohne das ich eine
Sperre vom Arbeitsamt bekomme?

Nein, in der Regel nicht. Grund: siehe bei Wolfgang Dreyer

Wobei „in der Regel“ bedeutet, dass das AA Dir beim Vorschlag der Zeitarbeitsfirma (ZAF) die korrekten und vollständigen Daten einschließlich der Bezahlung gegeben hat.

Das ist bei ZAF-Angeboten eher selten.

Diese Infos brauchst Du aber, um prüfen zu können ob Lohnwucher im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB vorliegt. Das prüfen die AAler meist nicht nach und deshalb haben sie auch soviel Müll und Karteileichen in ihren Datenbanken.

Lohnwucher = unzumutbare Beschäftigung = Ablehnung ohne Sperrfrist möglich.

Bei vielen ZAF ist Lohnwucher gang und gäbe. Andere wiederum zahlen ordentlich. Darum müssen solche Angebote stets sorgfältig geprüft werden.

Gruß,

Guido