Zeitarbeit - Arbeitszeitkonto

Hallo,

hier eine abschließende Zusammenfassung des Themas aus Wikipedia:

Plus- und Minusstunden

Für Tage, an denen kein Einsatz bei einem Entleiher erfolgt, wird der regelmäßige tägliche Arbeitslohn gezahlt (z.B. für 7 Stunden bei 35h/Woche), ohne dass dafür Minusstunden auf das Zeitkonto übertragen werden. Grundlage dafür ist § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung welches den § 615 Satz 1 BGB für Leiharbeitsverhältnisse bestätigt. Die verbreitete Praxis, für Tage des Nichteinsatzes Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf.

Für Tage des Freizeitausgleiches während des Einsatzes bei einem Entleiher werden ebenfalls Minusstunden in das Arbeitszeitkonto eingestellt.

Hallo. Danke für die Nachricht. Wieder was positives. Hier ist für mich einiges zusammen gekommen was ich auch schon angewendet habe, echt Prima und die Herren von der Zeitarbeitsfirma staunten nur woher ich das weiß, sag ich natürlich nicht. ich geb mich da bestens informiert. Die reden einen alles rund und schön und es ist echt alles anders.
Ich bedanke mich und ganz liebe Grüße

Sorry für die späte Antwort. Aber ich kann dir leider keine Antwort geben.

CU

ckl

Hallo. Danke für die Nachricht. Ich hab mich hier echt schon viele positive Antworten bekommen, die mir weitergeholfen haben.
Diese Seite ist toll.
Liebe Grüße