Zeitarbeit/ EInsatzort

Hallo. Folgendes:
Leiharbeiter A, macht seine Chefin darauf aufmerksam, das arbeitsfrei Tage nicht vom Freizeitkonto abgebucht werden dürfen und das SIe in in einem § Schichtsystem auch die Pausen zahlen muss. Beides verneint sie und droht mit eintzug des Einsatzortet um dort keine Probleme machen zu können. Denn Leiharbeiter A hatte sich schon meim Betriebsrat der Entleiherfirma deswegen erkundigt. Dies würde ja zu spannungen zwischen dem Entleiherbetrieb und der Leihfirma führen so die Aussage der Chefin. Ausderdem hätte Leiharbeiter A die Chance auf Übernahme. Dies will sie boykotierren so sagte sie. Sie meinte er müsse auf alle stunden verzchten (ca 120h) um weiter beschäftigt zu werden.
Meine Frage: Darf Sie einfach den Einsatzort dem Leiharbeiter entzeihen ohne Grund und ist das was SIe macht nicht schon nötigung?
Mfg

Wenn die Details so stimmen, kann man eindeutig sagen, dass dieses Verhalten so arbeitsrechtlich nicht in Ordnung ist. Allerdings ist mir nicht klar, was arbeitsfreie Tage sein sollen. Im Rahmen des Schichtsystems muss garantiert sein, dass sie die vereinbarte Wochen- bzw. Monasarbeitszeit erreichen können. Eine Übernahme durch den Kunden darf ihre Chefin keinesfalls boykottieren. Die Drohung, bereits geleistete Stunden deswegen nicht zu bezahlen, ist ein klarer Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Sollte ihre Firma im IGZ Mitglied sein, empfehle ich Ihnen kostenlos die Hilfe der KuSS in Anspruch zu nehmen, um den Fall genau zu klären.

Arbeitsfreie Tage sind tage an denen kien Einsatz war. Bezahhlt werden die zwar aber dann auch noch vom Freizeitkonto abgebucht. Und das dürfte illegal sein. Dadurch kommt Leiharbeiter A immer mehr ins minus rutscht.

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Servus,

was heißt „kein Einsatz“? Entscheidend ist, warum kein Einsatz war (Feiertag?) und wie die übrigen Einsätze der Periode (Woche, Monat…) mit der vereinbarten Arbeitszeit zusammenpassen.

Wenn ein Arbeitnehmer in Überlassung für die üblichen 37 h / Woche unter Vertrag ist, und seine Einsätze sind z.B. Mo 9 h, Di 9 h, Mi nix, Do 7 h, Fr 7 h und Sa 5 h, kann er nicht gut am Mo und Di je 1,6 h gut machen und für Mi die Bezahlung von 7,4 h ohne Verrechnung mit dem Zeitkonto verlangen.

Dass die Mittel, mit denen die Alte ihn disziplinieren will, unterste Schublade sind, ist natürlich keine Frage. Sie sollte sich lieber bei ihr im Haus auf die Hinterfüße stellen und darauf hinwirken, dass ordentlich nachvollziehbar abgerechnet wird und den Leuten, die sie nachher auf der Matte stehen hat, nicht irgendein Huddel hingeklatscht wird, dem man selbst, wenn er richtig ist, nicht ansehen kann, wer ihn sich wie aus den Fingern gesogen hat.

Zu einer seriösen Abrechnung in Arbeitnehmerüberlassung gehört die vollständige Darstellung der Arbeitstage des Monats, in der Soll- und Istzeiten nebeneinander ausgewiesen werden, so dass die Entwicklung des Zeitkontos vollständig nachvollziehbar ist. Dann kann es zu solchem gegenseitigen Unverständnis nicht kommen. Bisher hab ich als Leihknecht allerdings bloß bei einem einzigen Arbeitgeber eine saubere Aufgliederung gesehen - bei dem, der in allen deutschen Niederlassungen Betriebsräte hat. Nach dem, was ich seither von anderen gesehen habe, bin ich geneigt, ziemlich pauschal zu sagen: Vergiss den Rest!

Das „ins Minus rutschen“ ist übrigens ein Anzeichen für höchst amateurhafte Disposition. Es liegt im Interesse des Verleihers, dass die Leihknechte systematisch „ins Plus rutschen“ und ziemlich zügig das Maximum an Gutstunden auffüllen, damit Perioden zwischen zwei Einsätzen mit dem Zeitkonto verrechnet werden können - die wären sonst wg. Annahmeverzug tatsächlich zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM

Die nennen es „bezahlte Freizeit“ Das sind Tage an dennen der leiharbeiter im entleiher betrieb nicht benötigt wird(werktage) und zu Hause bleiben muss. DIese Stunden müssen doch bezahlt werden und dürfen nicht vom Zeitkonto abgebucht werden. Denn er hat ja seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt aber sie wurde nicht genutzt. Anders ist das ja wenn er einen Tag nur mal 3 Stunden arbeitet anstatt 7 dann kann das ja mit dem zeitkonto ausgeglichen werden. Oder ist das so falsch?

Na er soll zum schweigen gebracht werden mit der Drohung in aus dem Entleiherbetrieb raus zu nehmen um eine Übernahme zu verhindern und keine unbequemen Fragen an die Chefs zu richten. Das ist doch erpressung oder nicht?

Servus,

Das ist doch Erpressung oder nicht?

Nein, Erpressung ist das nicht - zu einem Tatbestand, der zu § 253 StGB passen würde, fehlt es am „empfindlichen Übel“ und vor allem an der Bereicherung.

Schöne Grüße

MM

Servus,

DIese Stunden müssen doch bezahlt werden und dürfen nicht vom Zeitkonto abgebucht werden.

Das hängt davon ab, was genau zur Arbeitszeit und zur Lage der Arbeitszeit an einzelnen Tagen vereinbart ist und ggf. („Arbeit auf Abruf“) u.a. davon, mit welcher Frist die Einsätze angekündigt werden.

Schöne Grüße

MM

Na ja… Empfindliches Übel ist ja die Verhinderung der Übernahme. Und bereicherung ist das einbehalten von Stunden um nicht zahlen zu müssen.

na ne nötigung würde da schon passen…