zEITARBEIT FIRMA LOHN UNTERSCHLAGUNG

OK ALSO ICH HABE EIN PROBLEM ICH HATTE AB MÄRZ 2013-14.8.2013 EINE ARBEIT BEI EINER ZEITARBEITFIRMA DIE HATTEN MICH GEKÜNDIGT MIT FRISST BIS EBEN ZUM 14 AUGUST SO ABER DEN LETZTEN LOHN UND DIE LOHNABRECHNUNG HABEN SIE MIR NICHT GEGEBEN  ICH HAB ANGERUFEN UND DER HERR MEINTE DAS DAS GELD BEREIT LIEGT ABGEHOLT ZU WERDEN  DAS MÖCHTE ICH ABER NICHT ICH WILL MEIN GELD ÜBERWIESEN HABEN ODER JEMANDEN MIT EINER VOLLMACHT HINSCHICKEN DÜRFEN WAS SIE VERWEIGERN ALSO ICH VERSTEHE NICHT WARUM SIE WOLLEN DAS ICH UNBEDINGT PERSÖHNLICH DORT ERSCHEINE ICH HABE KEIN GELD FÜR EIN ANWALT UND BIN AUF MEIN LETZTEN LOHN SEHR ANGEWIESEN
DIESE LEUTE NUTZEN AUS DAS ICH NICHT RICHTIG DEUTSCH SPRECHEN KANN UND MIR DIE MITTEL FEHLEN MICH ZU VERDEITIGEN SIE HABEN MICH AM TELEFON AUSGELACHT ALS ICH GESAGT HABE ICH SCHALTE EINEN ANWALT EIN NEBENBEI ERZÄHLTE DER HERR EINEN ALTEN KOLEGEN DER NOCH DORT ANGESTELLT IST DAS ICH ANGERUFFEN HABE UND IHN BELEIDIGT HÄTTE MITLERWEILE WEIS ES DIE GANZE EX FIRMA VON MIR WAS ABER NICHT DER WAHRHEIT ENTSPRICHT UND ICH MICH DADURCH VERLETZT UND BLOSGESTELLT FÜHLE  KANN MAN MIR HELFEN ODER IST ES HOFNUNGSLOS MIR WÜRDE ES REICHEN WENN ICH MEIN BRUDER MUTTER FREUNDIN ECT MIT VOLLMACHT UND AUSWEIS  VORBEI SCHICKEN KANN UM MEIN LOHN UND MEINE LOHNABRECHNUNG ZU HOLEN DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT UND ENTSCHUKDIGUNG FÜR DIE RECHTSCHREIBFEHLER ICH BIN ERST VIER JAHRE IN DEUTSCHLAND

HAST DU IN DER FIRMA AUCH IMMER SO GEBRÜLLT???

Also Brucewillis,

das sind arbeitsrechtliche Fragen. Dafür bin ich kein Experte, will dir dennoch ein paar Tipps geben.

Wenn dir das Gehalt immer überwiesen wurde, gibt es keinen Grund, dass du dir das jetzt bar abholen musst (auf der anderen Seite, weiss ich auch nicht so recht, warum du nicht hingehen willst, wenn du das Geld so dringend brauchst. Wäre doch einen versuch wert. Ist aber deine Sache. Müssen musst du nicht).

Ich nehme an, schriftlich gibt es gar nichts, nicht von dir und nicht von denen.

Dann fange doch mit dem Schreiben mal an:

Du weist darauf hin, dass dir bis heute weder eine Lohnabrechnung noch eine Gehaltsüberweisung zugegangen ist. Du forderst einfach schriftlich, dir an die dem Arbeitgeber bekannte Adresse die Lohnabrechnung und Zeugnis(?) zu schicken sowie auf das Konto xyz bei (Deine Bank) das restliche Gehalt zu überweisen.

Als Termin für die Erledigung gibst Du den 28.10.2013 an.

Sollte die Sache bis zum genannten Termin nicht erledigt sein, drohst du Klage vor dem Arbeitsgericht an.

Wenn dann bis zum termin nicht alles erledigt ist, dann kannst Du (auch ohne Anwalt) beim Arbeitsgericht klagen. Da dir das schriftlich sicherlich nicht so leicht fällt, klagst du mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle - die sogenannte Rechtsantragsstelle.

Wichtig ist, du musst einen Antrag stellen. Die helfen dir da beim Gericht, aber du musst die genaue Adresse des Arbeitgebers haben, am besten auch die Kündigung und die letzte Gehaltsabrechnung. Deine Klage lautet, auf Zahlung ausstehenden vergütungen in Höhe von xyz (musst du natürlich wissen, wieviel) und aauf Herausgabe einer Lohnabrechnung sowie Fertigung eines Zeugnisses.

Alles klar? Hoffe, ich konnte helfen.

Viel Glück!

FAQ:1129

OK ALSO ICH HABE EIN PROBLEM

Ja das hast Du, weil Du FAQ:1129 nicht gelesen/beachtet/verstanden hast und Dein Posting eh’ gelöscht wird.

Servus,

Vereinbarungen, dass der letzte Lohn bei Ausscheiden per Scheck oder bar bezahlt wird, stehen in sehr vielen Zeitarbeitsverträgen - die Auszahlung erfolgt dann gegen Unterschrift, dass alle Abrechnungen anerkannt werden und keine Ansprüche mehr bestehen. Schau mal in den Vertrag rein - es kann sehr gut sein, dass Du unterschrieben hast, dass der letzte Lohn in bar beim Arbeitgeber abgeholt werden muss.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

danke schlaumeier

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danke

nein steht nicht drinen die wollen das ich reingeh

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ich hab angst reinzugehen

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Hallo brucewillis,

ich bin kein Rechtsanwalt und kann hier keine Rechtsberatung erbringen. Grundsätzlich würde ich aber sagen, dass der Arbeitgeber den Lohn schuldet und dafür sorgen muss, dass er an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, auf welche Art ist eigentlich egal. Der normale Weg ist die Überweisung. Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der letzte Lohn persönlich abgeholt wird, wie der Vorredner bemerkt hat, dann würde ich ihn tatsächlich persönlich abholen. Eine Vollmacht müsste dann aber eigentlich auch funktionieren. Wenn es dann immer noch Probleme gibt, würde ich mir im Internet die Website einer passenden Gewerkschaft heraussuchen und um Beistand/Beratung bitten, die wissen bestimmt genau was zu tun ist.